Rechtssicherheit

Das besagt das Kölner Urteil zu Handy-Nutzung am Steuer

Richterspruch bringt Rechtssicherheit: Jeder Autofahrer weiß jetzt, was er darf
Von Ralf Schädel

Ist das Handy als Navigationsgerät am Steuer tabu oder nicht? Seit das Oberlandesgericht Köln Anfang dieser Woche die Beschwerde eines Autofahrers gegen eine Geldbuße von 70 Euro für die Nutzung seines Handys als Navigationshilfe abwies, macht sich Verunsicherung bei den Autofahrern breit. Wie darf ich mein Handy im Auto denn überhaupt noch nutzen, ohne mich strafbar zu machen? Wir haben uns beim Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und dem ADAC informiert, was beim Autofahren erlaubt und was verboten ist und welche Folgen sich für den Verbraucher aus dem Urteil zur Handy-Nutzung am Steuer ergeben.

Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist verboten

Der BITKOM versteht das Urteil, das sich hinter dem Aktenzeichen 81 Ss-OWi 49/08 verbirgt, so: "Entscheidend für das Gericht war es, dass das Telefon, das in dem konkreten Fall als Navi genutzt wurde, während der Fahrt in die Hand genommen wurde." Dadurch sei der Fahrer abgelenkt gewesen und konnte die Hände kurzfristig nicht am Steuer halten. In Deutschland sei nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt verboten – also immer dann, wenn der Motor läuft - sondern ebenso das Versenden oder Öffnen von SMS-Mitteilungen, der mobile Abruf von Daten oder eine andere Verwendung des Handys als Kommunikationsinstrument.

Ein Schlupfloch für Ausreden hinterließ die Urteilsbegründung der Kölner Richter jedoch mit folgender Formulierung: "Anders könne es bei einer 'reinen Ortsverlagerung' des Mobiltelefons im Auto sein, die keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten Bedienfunktion habe." Liegt das Handy beispielsweise auf dem Beifahrersitz und der Fahrer legt es direkt ins Handschuhfach ohne Uhrzeit, Kurzmitteilungen etc. abzulesen, sei das erlaubt. Um auf Nummer sicher zu gehen, rät der BITKOM dennoch: "lieber Hände weg vom Handy".

ADAC: Fahrer kann Handy-Navigation trotzdem verwenden

Für den ADAC, der das Urteil des 1. Strafsenats genauso interpretiert, ergeben sich für Deutschlands Autofahrer daher auch keine weitreichenden Folgen: "Der Fahrer kann seine Handy-Navigation trotzdem verwenden. Er muss sein Ziel nur vorher eingeben, das Handy in die entsprechende Haltevorrichtung stecken und dann nicht mehr hinfassen." Wenn das Gerät neu programmiert werden muss, sollte man anhalten und den Wagen abstellen. Gleiches gelte übrigens auch für andere Telefonfunktionen. So untersagt der Gesetzestext ebenso, ein Handy für dessen Diktierfunktion während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Ein Diktiergerät, mit dem nicht telefoniert werden kann, darf hingegen jederzeit benutzt werden.

Über Sinn oder Unsinn des Gesetzestextes zu diskutieren, ist aus Sicht des ADAC allerdings überflüssig. Wichtig sei, dass das Urteil Rechtssicherheit gebracht habe: "Jeder weiß, was er alles nicht darf und dass bei Nichtbeachtung 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig sind."