Regulierung

T-Systems muss Kommunen-Bündeltarif T-VPN stoppen

Bundesnetzagentur: Telekom nutzt damit ihre Marktmacht aus
Von Björn Brodersen

Die Bundesnetzagentur hat ein an Kommunen gerichtetes Breitband-Bündelangebot von T-Systems verboten. T-Systems darf den "T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz" genannten Rahmenvertrag, der die Nutzung von 30 Leitungskanälen sowie alle Telefon-Verbindungminuten für Orts-, Fern-, Auslands und Mobilfunkgespräche und fürs Surfen über den DSL-Anschluss, Kommunen nicht mehr anbieten, teilt heute der Bundesverband Breitbandkommunikation ( Breko) mit. Der 483 Euro pro Monat teure Bündeltarif, den T-Systems unter anderem rheinland-pfälzischen Kommunen gewährt, "beeinträchtige die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise", lautet das Urteil der Bundesnetzagentur in einem heute veröffentlichten Beschluss. Die Telekom nutze ihre Marktmacht aus, indem sie versuche, durch gezielt kostenunterdeckende Angebote Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und so den Wettbewerb zu behindern.

Zuvor hatten alternative Anschlussanbieter und Breko-Firmen wie Arcor, Versatel, NetCologne, Ewe Tel und M-net in einer öffentlichen Anhörung ihre Meinungen zu dem Anschlusspaket kundgetan. Der Breko legte im Rahmen der Anhörung dar, dass dieses T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns möglich sei. Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann ist erleichtert über die Entscheidung der Bundesnetzagentur: "Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre. Uns liegen Informationen vor, nach denen nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben." Rechnerisch komme das Angebot einer "Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal" gleich.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur nutze T-Systems bewusst die Zwangslage der Öffentlichen Hand aus, durch Ausschreibungen das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. "Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung", heißt es aus Bonn. Der Tarif richte sich "gezielt an Branchen oder Berufsgruppen, die bislang typische Business-Kunden regionaler Wettbewerbsunternehmen sind." Bei der Behandlung der Missbrauchsanträge sei Eile geboten gewesen, erklärt der Breko, denn die "Endkundenverbindungsmärkte" fielen künftig aus der Regulierung heraus.