Ultra-Wideband

Bundesnetzagentur gibt Frequenzen für Ultra-Wideband frei

Breitbandiger Kurzstreckenfunk mit preisgünstigen Geräten
Von Christian Horn

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für den Kurzstreckenfunk Ultra-Wideband (UWB) Frequenzen im Bereich von 30 MHz bis 10,6 GHz freigegeben. Die Freigabe erfolgt im Rahmen einer so genannten Allgemeinzuteilung, das heißt für die Nutzung durch die Allgemeinheit. Die Nutzung der Frequenzen ist kostenlos und nicht antragspflichtig, sofern die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur folgt mit der Frequenzvergabe ihrer Verpflichtung zur Umsetzung einer entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission.

Funkübertragungen mit energieeffizienten und preisgünstigen Geräten

Anwendungsbereiche für UWB sind drahtlose Verbindungen von Geräten im Bereich Home-Entertainment, der Computertechnik, beispielweise beim drahtlosen Anschluss von Druckern, Festplatten, Monitoren, Scannern, Tastaturen und Mäusen, und im gewerblich-industriellen und medizinischen Bereich. UWB ermöglicht breitbandige Funkübertragungen über kurze Strecken von wenigen Metern bei geringer Strahlungsleistung mit energieeffizienten und preisgünstigen Geräten.

UWB kommt auch beim drahtlosen USB, Wireless USB (WUSB), und bei geplanten schnelleren Bluetooth-Varianten zum Einsatz. Ende vergangenen Jahres hatte die Bluetooth Special Interest Group (SIG) allerdings beschlossen, auch WLAN zur Beschleunigung von Bluetooth zu nutzen, da sich herausstellte, dass die UWB-Chiphersteller, anders als versprochen, erst in zwei Jahren UWB-Chipsätze in großen Stückzahlen liefern können.

UWB besitzt keine Mechanismen zur aktiven Vermeidung von Interferenzen mit anderen Systemen und nimmt geringfügige Interferenzen in Kauf. Nach Aussage der Bundesnetzagentur sehen die komplexen Frequenznutzungsbestimmungen Techniken vor, die dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung tragen sollen. Die Bundesnetzagentur werde deshalb die Nutzung von UWB intensiv beobachten und die betrieblichen und technischen Vorgaben für UWB gegebenenfalls modifizieren.