Portierung

Studie: Rufnummernportierung hat sich noch nicht durchgesetzt

MNP ist jedoch Grundvoraussetzung für offenen Wettbewerb
Von Janko Weßlowsky

Eine aktuelle Studie, die vom britischen Marktforschungsunternehmen Analysys unlängst veröffentlicht wurde, kommt zu dem Schluss, dass die Einführung der mobilen Rufnummerportabilität (MNP) in vielen Ländern bislang kein Erfolg war. So hätten mittlerweile in zahlreichen Staaten dieser Welt die Regulierer die Portabilität mobiler Rufnummern ermöglicht, doch vielfach hätten mangelnde Kommunikation gegenüber den Kunden und kundenunfreundliche Umsetzungen der MNP einen nachhaltigen Erfolg dieser Maßnahme verhindert.

Generell würde die Tatsache, dass Kunden ihre bisherige Rufnummer zu anderen Anbietern mitnehmen könnten, eine Grundvoraussetzung für die freie Anbieterwahl und einen offenen Wettbewerb sein. Doch müssten sowohl die Regulierer als auch die Anbieter auf dem Telekommunikationsmarkt grundlegende Verbesserungen bei den bisherigen MNP-Systemen durchführen, sollten diese nachhaltigen Nutzen zeigen. Entgegen allgemeiner Annahmen führe die Möglichkeit zur MNP nicht zwangsweise zu mehr Wettbewerb. Nur, wenn das System sorgsam und kundenfreundlich eingeführt werde, könnten Anbieter ihre Attraktivität deutlich steigern. Einigen sei auf diese Weise immerhin eine signifikante Steigerung ihres Marktanteiles gelungen.

Rufnummernportierung selten attraktiv

Doch obwohl Rufnummernportabilität in vielen Ländern teilweise schon seit mehreren Jahren verfügbar sei, gäbe es der Studie zufolge nur wenige Beispiele, in denen mehr als 10 Prozent der Mobilfunknummern portiert worden seien. Viele der Umsetzungen von MNP würden es dem Kunden schwer machen, das System anzunehmen. Dazu gehörten hohe Portierungsgebühren, lang andauernde Wartezeiten beim Portieren sowie Einschränkungen bei der Nutzung von Diensten nach Abschluss der Rufnummernmitnahme.

Wenigstens den hohen Portierungsgebühren hat man in Europa zu begegnen versucht. In den EU-Ländern ist es den Telekommunikations-Regulierungsbehörden seit Juli vergangenen Jahres erlaubt, festzulegen, wie viel Mobilfunkbetreiber ihren Kunden bei einem Anbieterwechsel für die Beibehaltung der Rufnummer maximal berechnen dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte damals fest, dass die Preise für die Nummernübertragung kostenorientiert sein müssten und die Verbraucher von der Nutzung nicht abschrecken dürften.

Einer der größten Nachteile sei nach wie vor, so eine der Kernaussagen der Studie, dass viele Kunden nicht einmal wüssten, dass eine Rufnummernmitnahme möglich sei. Ohne eine entsprechende Kommunikation an die Nutzer seien aber selbst die besten technischen Lösungen zum Scheitern verurteilt.