Gerichtsurteil

Online-Videorecorder stehen in Deutschland auf wackligen Beinen

Gerichtserfolg von ProSiebenSat.1 könnte Anbieter in Bedrängnis bringen
Von Thorsten Neuhetzki

Sie sind so nützlich wie auch rechtlich umstritten: Videorecorder im Netz. Das Prinzip der verschiedenen Plattformen ist dabei recht einfach erklärt: Statt zu Hause einen Video-, DVD- oder Festplattenrecorder zu nutzen, meldet sich der Nutzer bei einem der Internetanbieter an, die die Aufzeichnung des Programms übernehmen. Dabei wird das Fernsehsignal dann gegen Zahlung einer Monatsgebühr als Datei auf dem Server des Anbieters abgelegt und der Nutzer kann die Aufzeichnung anschließend je nach Anbieter als Livestream oder als Download ansehen.

Doch den Fernsehanbietern sind diese Plattformen ein Dorn im Auge. Sie finden, dass die Anbieter der Online-Videorecorder das Urheberrecht verletzen und es sich zudem bei der Weitergabe der Aufzeichnungen an die jeweiligen Kunden um eine unautorisierte Vervielfältigung handele. Dieser Auffassung folgte nun auch das Oberlandesgericht Dresden, das in einer Berufungsverhandlung dem Urteil des Landgerichts Dresden zugestimmt hat. Dieses hatte der Online-Plattform shift.tv [Link entfernt] nach einer Klage von ProSiebenSat.1 verboten, die Programme der Fernseh-Gruppe aufzuzeichnen und zu verbreiten. Die Netlantic GmbH als Betreiber von shift.tv sieht jedoch sich selber im Recht. Sie hat nach dem Urteilsspruch diese Woche Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Bis es hier zu einem Urteil kommt, bleiben die Programme der Gruppe offenbar im Sortiment.

Auch der Mitbewerber save.tv wurde in der Vergangenheit schon mit Abmahnungen bedacht. Hier sollten einzelne Sendungen per Gerichtsurteil nicht aufgenommen werden. Einen entsprechenden Antrag hatte die Autorin der Sendungen gestellt. Somit ist die Zukunft der Online-Videorecorder offen. Haben auch die Fernsehsender Erfolg mit ihren Klagen, so wird den Videorecordern die Grundlage für ihre Existenz entzogen und den Zuschauern entgeht ein komfortabler Weg zur digitalen Aufzeichnung. Neben der ProSiebenSat.1-Gruppe hatte auch RTL schon gegen die Online-Aufzeichnung der eigenen Programme geklagt. In Folge dessen kann RTL bei shift.tv nun kostenlos aufgezeichnet werden, so dass shift.tv an der Aufzeichnung der Programme nichts verdient.