EVN

Gemeinsame Abrechnung von CbC-Anbietern auf EVN gestattet

Darstellung jedoch verwirrend für Kunden
Von Janko Weßlowsky

Die Abrechnung verschiedener Call-by-Call-Nummern unter einem gemeinsamen Rechnungsposten auf Einzelverbindungsnachweisen der Deutschen Telekom ist laut der Bundesnetzagentur statthaft. Dies bestätigte ein Vertreter der Regulierungsbehörde gegenüber teltarif. Demnach dürfen Call-by-Call-Anbieter die Verbindungsdaten verschiedener Sparvorwahlen zusammen in einem Rechnungsposten darstellen, auch wenn damit keine explizite Ausweisung der tatsächlich genutzten Vorwahl erfolgt. Es reiche aus, wenn in der mit dem Einzelverbindungsnachweis verschickten Rechnungsübersicht die jeweiligen Nummern und die dazugehörigen Gesamtkosten aufgelistet seien. Auf diese Weise freilich erfahren die Kunden zwar, wie viel sie über die jeweilige CbC-Nummer vertelefoniert haben, nicht jedoch, welche Verbindungen im Einzelnen für diese Rechnungssumme verantwortlich sind. Somit wird es Kunden ohne Kenntnis über die Zusammenhänge verschiedener Call-by-Call-Nummern nahezu unmöglich gemacht, die getätigten Verbindungen nur anhand der Telefonrechnung nachvollziehen zu können. Immerhin bieten einige Anbieter als Alternative eine Registrierung auf den jeweiligen Websites der Call-by-Call-Dienste an, wodurch für die jeweilige Vorwahl ein spezifischer EVN im Kundenbereich der Website hinterlegt wird.

Deutsche Telekom: Getrennte Auflistung kein Problem

T-Com-Sprecher Marc Sausen bestätigte gegenüber teltarif diese verwirrende Darstellungspraxis. Er verwies dabei jedoch darauf, dass der jeweilige Anbieter wählen könne, ob seine Vorwahl-Nummern zusammen in einem Rechnungsposten oder getrennt dargestellt werden sollen. Dies sei ohne Probleme als Darstellungsmerkmal buchbar, müsse jedoch durch den Anbieter gegenüber der Deutschen Telekom auch so kommuniziert werden. Die meisten Call-by-Call-Anbieter würden in der Tat für ihre Marken komplette Verbindungsdatensätze mit den entsprechend zugehörigen Vor-Vorwahlen einreichen. Allerdings erfolge dies manchmal ohne den expliziten Wunsch nach einer getrennten Rechnungsstellung. Eine Angabe der vom Kunden genutzten CbC-Vorwahl sei in den einzelnen Rechnungszeilen selbst aber nicht möglich. Die Aufteilung in einzelne Abrechnungsblöcke hingegen sei grundsätzlich problemlos machbar und würde seitens der T-Com den betreffenden Unternehmen auch so angeboten.

intelicom reagiert, freenet schweigt

intelicom zeigte sich von dieser Aussage überrascht und versprach, man wolle sich mit der Deutschen Telekom in Verbindung setzen, um eine solche Auftrennung der Spar-Vorwahlen 01038 und 01045 in der Rechnungsstellung zu besprechen. Man sei ebenso wie die Kunden an einer klaren und transparenten Darstellung auf dem EVN interessiert. freenet hingegen war auch weiterhin für eine Stellungnahme zu diesem Thema nicht zu erreichen. Wie teltarif-Leser berichteten, erfolgt hier ebenfalls die gemeinsame Abrechnung für die CbC-Vorwahlen 01019 und 01050. Sowohl 01024 als auch 01074 hingegen werden anscheinend in seperaten Posten abgerechnet.

Auch die Callax-Gruppe fasst teilweise mehrere CbC-Vorwahlen unter einem Rechnungsposten zusammen. Während rechtlich eigenständige Angebote wie zum Beispiel 01077 (Callax) oder 01027 (Dialmex) jeweils einen eigenen Abrechnungsposten besitzen, werden alle Marken der 01058 Telecom wie zum Beispiel Centel gemeinsam unter der Rechnungsposition von 01058 geführt. Ein Unternehmenssprecher bestätigte ausdrücklich diese Handhabung bei der Rechnungsstellung.

Insgesamt ergibt sich so ein sehr uneinheitliches Bild. Während zahlreiche Anbieter ihre CbC-Vorwahlen jeweils einzeln auf dem EVN ausweisen lassen - so auch unter anderen 3U Telecom mit der unlängst neu gestarteten 01017 (Discount Telecom) - lassen offenbar einige Anbieter ihre Kunden rätseln, über welche ihrer Vorwahlen im Einzelnen nun welches Gespräch geführt wurde. Dabei ist eine Aufteilung der Sparvorwahlen in jeweils getrennte Positionen auf dem EVN ganz offensichtlich seitens der T-Com gar kein Problem. Fraglich ist, ob sich weitere Anbieter dazu entschließen, sich mit der T-Com kurzzuschließen - und so im Sinne der Kunden auf eine Entzerrung der einzelnen Rechnungsposten im EVN hinzuwirken.