Telefonmarketing

Bei Anruf: Vertrag

So schützen Sie sich vor unfreiwilligen Vertragsbindungen am Telefon
Von Steffen Prey

Einen begrenzt wirksamen Schutz bietet ein kostenloser Eintrag in die immer gefragtere Robinsonliste. Hier kann man selbst festlegen, ob man in den Bereichen von Briefpost, E-Mail, SMS, Telefon oder Telefax unangeforderte Werbung erhalten möchte. Diese Register werden unter anderem von den Branchenverbänden der Direktmarketing-Unternehmen geführt. Da viele werbetreibende Firmen diesen Dachverbänden jedoch nicht angehören, ist die Wirksamkeit umstritten. Auch bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, ist die Robinsonliste nahezu wirkungslos. Werbeanrufe und Belästigungen können auf der Internetseite gemeldet werden. Die Hinweise werden gesammelt und von dem Interessenverband Deutsches Internet e.V. (I.D.I.) ausgewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse werden unter anderem bei Gerichtsverfahren verwendet.

Versteckte Werbeklauseln in Verträgen unzulässig

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 15. Augst (Az: vier U 78/06) nochmals bestätigt, dass "eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoße und daher zu unterlassen sei."

Im vorliegenden Fall hatte ein Telefonteilnehmer einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Darin war eine Klausel enthalten, mit der sich der Kunde einverstanden erklärte, weitere Informationen per Telefon zu erhalten. Der Mobilfunkanbieter machte jedoch keinen Gebrauch von der Werbemöglichkeit, sondern gab die Rufnummer des Kunden an eine andere Firma weiter. Mehrmals wurde der Kunde von dieser Firma angerufen, um ihn von Produkten zu überzeugen.

Fazit: Seien Sie grundsätzlich skeptisch

Seien Sie bei Telefonwerbung grundsätzlich skeptisch. Nennen Sie für ein unverbindliches Angebot möglichst keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen. Bitten Sie den Gesprächspartner um seinen vollständigen Namen, den Namen der Firma und eine Rückrufnummer. Wird Ihnen eine dieser Auskünfte verweigert, sollten Sie das Telefonat sofort beenden. Wenn Sie gerne unverbindlich wissen möchten, ob sich ein anderer Tarif oder der Wechsel des Anbieters für Sie lohnt, empfehlen wir Ihnen auch unsere kostenlosen Tarifrechner.