Gutscheine

Geschenkgutscheine im Internet

Erfahren Sie, worauf Sie bei Ihrer Auswahl achten sollten
Von Steffen Prey

Auch die immer beliebter werdenden Musik-Shops im Internet bieten zum Teil Gutscheine an. Nach dem Kauf kann der Kunde häufig wie bei Apples iTunes Music Store Gutscheine entweder per E-Mail bzw. durch per Post verschicken lassen oder selbst ausdrucken. Mit dem Geschenk erhält der Nutzer dann ähnlich wie in anderen Bereichen einen besonderen Code, den er beispielsweise beim Kauf von Songs, Hörbüchern oder Spielen einsetzen kann. Das Guthaben wird anschließend mit der Bestellung verrechnet.

Zum Einlösen ist in der Regel eine einmalige Registrierung erforderlich. Doch Vorsicht: Für das Abspielen der gekauften Audioinhalte kann nicht zwangsläufig jede Software oder jeder MP3-Player verwendet werden, da es sich manchmal nicht um normale MP3-Files, sondern um so genannte geschützte AAC-Audiodateien oder DRM-geschützte Titel mit Lizenzrechten handelt. Fragen Sie deshalb im Zweifel vorher beim Anbieter nach, welche Programme und Player für die Wiedergabe verwendet werden können.

Vorsicht vor Mitgliedschaften und Vertragsbindungen

Einkaufen im Internet, Foto: Buch.de Auch bei Hörbuchanbietern wie claudio.de kann man als Kunde Gutscheine erwerben und verschenken. Besonders praktisch ist hier, dass man sie in einem Schritt auch gleichzeitig an mehrere Leute verschicken kann. Die Gültigkeit ist allerdings begrenzt und nach dem Willen des Anbieters Empfängergebunden. Die Hörbücher stehen nach dem Kauf im üblichen MP3-Format zur Verfügung. Das sorgt für Verträglichkleit mit nahezu allen Rechnern und MP3-Playern. Auch wenn die gekauften Werke technisch gesehen problemlos kopiert werden können, sollte man auf jeden Fall die jeweiligen Urheberrechte und Lizenzbestimmungen beachten.

Doch nicht nur bei dem Dateiformat unterscheiden sich die Angebote. Viele Anbieter von Download-Gutschriften koppeln koppeln diese leider mit mehr oder weniger offensichtlichen Mitgliedschaften und Vertragsbindungen. Diese erfordern eine rechtzeitige Kündigung, damit keine ungewollten Folgekosten entstehen.

Darauf sollten Sie bei der Auswahl des Angebotes achten

  1. Grundsätzlich sollte ein Gutschein mit seinem Wert einen echten Nutzen ohne versteckte Gebühren für den Einlöser bringen.
  2. Das Angebot sollte nicht unbedingt personengebunden sondern auch übertragbar sein.
  3. Die Gültigkeit sollte nicht zu kurz bemessen und am besten auch verlängerbar sein.
  4. Die Nutzung des Gutscheins sollte keine Bindung beziehungsweise ein Abonnement mit zusätzlichen Verpflichtungen beinhalten.
  5. Nutzer sollten nicht verpflichtet sein, Ihre Adressdaten zum Verkauf freigeben zu müssen.
  6. Die Angabe von Bankverbindungen oder Kreditkartendaten sollte zur Einlösung möglichst nicht erforderlich sein.
  7. Persönliche Daten sollten unbedingt über eine sichere Verbindung oder auch telefonisch übermittelt werden können.
  8. Der gewählte Anbieter sollte den Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union unterliegen.
  9. Der Anbieter sollte für Rückfragen und eventuelle Beanstandungen günstig erreichbar sein.

Genaues Hinsehen lohnt sich

Einige Gutschein-Angebote sind nur begrenzt einsetzbar und ziehen weitere Kosten nach sich. Wenn Sie sich das Kleingedruckte jedoch genau durchlesen und die genannten Tipps berücksichtigen, haben Sie schon viel gewonnen. Wichtig: Lassen Sie sich Zusatzvereinbarungen oder Abänderungen der Nutzungsbedingungen vom Anbieter auf jeden Fall schriftlich bestätigen.