Milliönchen

Editorial: Deal statt Strafe

Das unrühmliche Ende des Mannesmann-Prozesses
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Statt mit einem hart erkämpften Freispruch oder einer spektakulären Verurteilung endet der Prozess wegen der Millionenabfindungen an sechs ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat bei Mannesmann mit einem Deal: Die Angeklagten zahlen ca. ein Zehntel der damals erhaltenen Gelder und im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt.

Dieses Vorgehen hat zu Recht viel Kritik hervorgerufen. Gedacht und vernünftig sind die Regelungen zur Einstellung gegen Geldbuße eigentlich dafür, kleinere Routine-Sachen (Ladendiebstahl, illegale Downloads etc.) abzuwickeln, nicht große, spektakuläre Prozesse. Nach der Strafanzeige einer Hamburger Kanzlei muss zwar geprüft werden, ob die Einstellung wirklich rechtens war. Es ist aber zu befürchten, dass dieses nachgelagerte Verfahren im Sande verläuft.

Lücken im Strafgesetz?

Erinnern wir uns nochmal, was passiert war: Monatelang kämpften die britische Vodafone und die deutsche Mannesmann um eine Übernahme. Wiederholt erhöhte Vodafone ihr Übernahmeangebot, doch die Mannesmann-Führungsriege blieb standhaft und lehnte dieses als "nicht angemessen" ab. Mit dieser Titulierung des Angebots als "feindlich" hätten wahrscheinlich wesentliche Aktionäre (u.a. große Fondsgesellschaften) das Vodafone-Angebot ausgeschlagen und damit die vollständige Übernahme des Konzerns verhindert.

Doch plötzlich geht alles ganz schnell: Vodafone erhöht nochmal ihr Angebot, Mannesmann nimmt dieses an und die Unternehmen gehen zusammen. Kurze Zeit später werden für die scheidenden Vorstände von Mannesmann Abfindungen in Millionenhöhe beschlossen.

Alles sieht danach aus, dass der Mannesmann-Vorstand damals mit dem Versprechen auf die hohen Abfindungen, die als "Goldener Handschlag" berühmt-berüchtigt wurden, gekauft worden ist. Nun bezieht sich der für Bestechung und Bestechlichkeit einschlägige Paragraph 300 des Strafgesetzbuches nur auf den "Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb". Es ist also fraglich, ob er auf eine Firmenübernahme überhaupt anwendbar wäre. Zudem ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass keiner der damals an der Übernahme Beteiligten so blöd ist, auszusagen, dass es eine Verkoppelung von Übernahme und Abfindung gab. Er würde sich ja fast zwangsläufig selber belasten.

Somit bleibt die allgemeinere Regelung der Untreue. Durch die ungewöhnlich hohen Abfindungszahlungen ist das Vermögen der Vodafone verringert worden. Zwar waren durch die Übernahme mehrere bisherige Mannesmann-Vorstände überflüssig geworden, insbendere jene, die die Strategie des integrierten TK-Konzerns (Festnetz, Internet, Mobilfunk) verfolgten, während Vodafones Strategie damals die des möglichst reinen Mobilfunk-Konzerns war. Doch gab es für Vodafone keinen Grund, höhere Abfindungen zu zahlen, als solche, die mit den Vorständen schon vorher vertraglich vereinbart worden waren. Soweit aus reiner Freiwilligkeit und Großzügigkeit deutlich höhere Beträge bezahlt worden sind, wurde hier Geld des Konzern verschleudert.

Allerdings verlangt die Strafbarkeit der Untreue, dass der Veruntreuende auch weiß, dass er falsch handelt. Und es gibt mit Sicherheit ein Dutzend Wirtschaftsberater, die zu Gunsten der Ex-Mannesmänner aussagen, dass sie den Deal damals für korrekt gehalten und die Vorstände auch entsprechend beraten haben. Schließlich haben sie damals gut daran verdient, den Weg für die Millionenzahlungen freizumachen, indem sie geeignet zwischen der "Skylla" Bestechung und die "Charybdis" Untreue hindurchsegeln.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass der verschworenen Gemeinschaft der Konzernvorstände mit juristischen Methoden kaum beizukommen ist. Denkbar wären etwa klarere Gehaltsregelungen, die solchen "bestechenden" Sonderzahlungen an ausscheidende Vorstände und Aufsichtsräte einen Riegel vorschieben.