Bestrafung

Bekämpfung von Musiktauschbörsen belastet Justiz

Justizministerin will Ermittlungsverfahren rascher einstellen
Von dpa / Björn Brodersen

Die Bekämpfung illegaler Musiktauschbörsen hat sich nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz entwickelt. Die Bearbeitung der Anzeigen von Musikproduzenten, die sich gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte wehrten, sei für die Staatsanwaltschaften sehr aufwendig und teuer. Den Produzenten gehe es aber in erster Linie um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Internetnutzer, die sich Musikstücke rechtswidrig aus dem Netz holten, und weniger um deren Bestrafung.

Deswegen müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von Ermittlungsverfahren nachdenken, wenn die Geschädigten auf zivilrechtlichem Weg zu ihrem Geld kämen, sagte die Politikerin am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz.

Einholen der IP-Adressen ist teuer für die Staatsanwaltschaften

Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Staatsanwaltschaften vom Internetprovider die so genannten IP-Adressen besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Nutzer zu identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10 000 solcher Adressen zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in Millionenhöhe. In Zukunft könnte die Ermittlung von Musiktauschbörsennutzern zudem erschwert werden: Vor Kurzem entschied das Landgericht, dass der Provider T-Online die Verbindungsdaten seiner Kunden unmittelbar nach Beendigung der Internetverbindung löschen muss.

Andererseits kommen die Musikproduzenten nur dann an die Namen ihrer Schädiger, wenn sie die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst ein Auskunftsanspruch, wie er nach der geplanten Reform des Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die Produzenten immer noch günstiger sei. "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist."