Telefon-Spam

CDU fordert Sanktionen gegen unseriöse Werbeanrufer

Bußgelder sollen unseriöse Call-Center abschrecken
Von Marie-Anne Winter

Theoretisch sind unerwünschte Werbeanrufe in Deutschland ohnehin nicht erlaubt. Praktisch fühlen sich aber fast alle Telefon-Kunden von derartigen Anrufen belästigt. Der Grund dafür liegt darin, das unseriöse Call-Center bisher kaum mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie Privatleute mit ungebetenen Anrufen belästigen. Selbst bei nachweislichen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haben sie bislang keine Strafen zu fürchten - Sanktionsmöglichkeiten sind im UWG bislang nicht vorgesehen. Doch allein die Tatsache, dass derartige Werbemethoden illegal sind, schreckt die Call-Center-Branche offenbar wenig. Trotzdem sah Bundesjustizministerien Brigitte Zypries bislang keinen Anlass für eine Verschärfung der Sanktionen, obwohl sie zahlreiche Verstöße gegen das Verbot eingeräumt. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres mussten die Telefonkunden über 82 Millionen ungewollte Werbeanrufe über sich ergehen lassen.

Wie die Berliner Zeitung heute berichtete, will die Union im Bundestag diese missliche Situation ändern. "Das gegenwärtige Gesetz ist völlig wirkungslos", zitiert die Zeitung die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Julia Klöckner (CDU). Zur besseren Abschreckung brauche man eine härtere Regelung mit Sanktionen und Bußgeldern. Man müsse klarstellen, dass die ständigen Belästigungen der Verbraucher durch ungebetene Werbeanrufe kein Kavaliersdelikt seien. Auch die Aufklärung der Kunden müsse verbessert werden, damit sich diese besser gegen das Telefonklingeln wehren können. Denn es ist möglich, sich gegen die Belästigung mit unverlangten Werbeanrufen zu wehren. Die Verbraucherzentralen sammeln beispielweise Hinweise auf unseriöse Werbepraktiken.

Durchsetzung schwierig

Der Durchsetzung von möglichen Strafen gegen die Betreiber durch deutsche Behörden sind allerdings Grenzen gesetzt: Viele der Call-Center-Betriebe arbeiten vom Ausland aus. Deshalb sind Bußgelder nur schwer durchzusetzen. Trotzdem soll auch die Bundesregierung über schärfere Sanktionen nachdenken. Der Staatssekretär im Verbraucherministerium, Peter Paziorek (CDU), sagte der Berliner Zeitung, dass er "große Sympathie für die Einführung eines Bußgeldtatbestandes" habe. Dadurch könne eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) prüfe derzeit, wie realistisch Strafen seien, weil sichergestellt werden müsse, dass diese auch zur Anwendung kommen können.

Die Call-Center sind oft schwer ermitteln. In der Regel unterdrücken sie ihre Rufnummer und verweigern dem Telefonkunden auch auf Nachfrage eine Auskunft über ihre Identität. Die Verbraucher haben also oftmals keine Möglichkeit, den Namen des Anrufers, den der Firma oder die Telefonnummer zu notieren. Auch eine Zeitangabe, wann der Anruf stattgefunden hat, ist wichtig, um den Urheber der Verbindung ermitteln zu können. Trotzdem hofft die Union, mit einer Verschärfung der Sanktionen wenigstens einen Teil der Übeltäter abzuschrecken.