Konzept

BITKOM fordert faire Kostenregelung für Telefonüberwachung

Bislang keine Entschädigung für zunehmende Maßnahmen
Von Björn Brodersen

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat ein Finanzierungskonzept für die Telefonüberwachung erarbeitet, das für eine fairere Kostenregelung sorgen soll. Dabei spricht sich der Verband für niedrig angesetzte Kostenpauschalen aus. Je nach Umfang des Überwachungsauftrags soll ein pauschaler Betrag erstattet werden, der den Aufwand der Netzbetreiber annähernd berücksichtigt. Das Konzept stütz sich auf das Telekommunikationsgesetz (TKG), das den Unternehmen seit 2004 eine Kostenerstattung zusagt habe, heißt es in einer heutigen Mitteilung. Allerdings sei diese Kostenerstattung bislang nicht erfolgt.

Während die Zahl der Fälle, in denen der Staat die Überwachung von Telefonaten und E-Mails angeordnet hat, innerhalb eines Jahres um 24 Prozent auf mehr als 42 000 gestiegen sind, erhielten die Telefonnetz-Betreiber bislang kaum eine Entschädigung für ihren Aufwand, kritisiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Bisher haben sie auf eigene Kosten Millionen in teure Spezialtechnik, Personal und spezielle Ausbildung investiert", sagt Rohleder. Da die innere Sicherheit aber eine originäre Staatsaufgabe sei, müsse die Regierung hierfür die Kosten tragen.

Nach Angaben des BITKOM blockierten zurzeit vor allem die Bundesländer die gesetzliche Entschädigungsregel. Für die BITKOM-Branche sei das nicht akzeptabel. "Es geht um eine faire Zusammenarbeit mit Unternehmen, die sich bei der inneren Sicherheit immer als verlässliche Partner erwiesen haben", so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. Die Politiker fordert Rohleder auf, nun ihr Versprechen einzulösen und nach zwei Jahren Hinhalte-Taktik die Kostenerstattung umsetzen: "Wir hoffen, dass die Bundesregierung nicht einknickt und zu ihrem Wort steht."

Gutachten schlägt spezielle gesetzliche Regelung vor

Ins gleiche Hörn stößt auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): "Wenn der Staat Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durchführt und sich dabei privater Unternehmen bedient, müssen die Kosten auch vom Staat getragen werden. Dies sieht unsere Verfassung so vor", erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die langjährige Auffassung des Verbandes. "Die Arbeit der Strafermittlungsbehörden ist wichtig und wird von den Unternehmen auch unterstützt. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten muss jedoch das Verursacherprinzip gelten."

Ein im Auftrag des VATM erstelltes Gutachten der Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg habe bestätigt, dass nicht nur die entschädigungslose so genannte Auslandskopfüberwachung verfassungswidrig ist, sondern auch die vom Bundesrat geforderte Streichung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Entschädigungsregeln. Mit Bezug auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum TKG komme das Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Entschädigung lediglich im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht sachgerecht ist. Es handele sich vielmehr um eine mit der Tk-Überwachung verbundene Sonderbelastung. Daher rät das Institut zu einer speziellen gesetzlichen Regelung.

Ohne eine angemessene Entschädigung der Tk-Unternehmen befürchtet der Verband eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen. Der VATM hofft, dass die Bundesregierung einer verfassungswidrigen einseitigen Belastung der Wirtschaft endlich eine deutliche Absage erteilt.