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Umzug im Internet: Beim Providerwechsel genug Zeit einplanen

Der Umzug der Homepage erfordert eine gute Vorbereitung
Von dpa / Marie-Anne Winter

Das Internet ist für manche Menschen wie ein zweites Zuhause - und die Webseite oder das Weblog die Visitenkarte. Ein Umzug der Homepage zu einem neuen Provider - quasi der Vermieter - kann wie im wirklichen Leben kompliziert werden. Um Ärger beim Ortswechsel im Web zu vermeiden, ist es unerlässlich, genügend Übergangszeit einzuplanen, eine Sicherheitskopie der Daten anzulegen und den Papierkram nicht zu vernachlässigen.

"Ein Providerwechsel ist wie ein richtiger Umzug. Man muss seine Sachen ein- und auspacken und sich ummelden", erklärt Carsten Zorger, Sprecher des Internet-Dienstleisters Strato mit Sitz in Berlin, der rund zwei Million Internetadressen verwaltet. Entscheidend für den Online-Umzug ist der Wechselantrag, den der neue Provider im Auftrag des Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle einreicht. Egal ob ".de", ".info" oder ".com", jede der so genannten Domains muss quasi in einem Web-Grundbuch eingetragen sein, erläutert Zorger.

Die Registrierungsstelle

wiederum muss sich vom bisherigen Webhoster die Zustimmung für den Umzug besorgen. Klappt alles, dauert das Verfahren nur wenige Tage und die eigene Webseite findet schnell eine neue Heimat. "In der Regel laufen Domainumzüge reibungslos über die Bühne. Es kann aber schon mal mehrere Wochen dauern, wenn der alte Provider dem Antrag nicht sofort zustimmt", sagt Markus Mizgalski, Redakteur bei der in Düsseldorf erscheinenden Zeitschrift PC Pr@xis [Link entfernt] .

Gründe für eine Ablehnung

Gründe für Verzögerungen gibt es viele. "Der Provider kann den Wechselantrag ablehnen, wenn der Kunde Schulden hat", erläutert der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Strömer. Auch wenn zwischen dem

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eigentlichen Provider und dem Kunden noch ein Zwischenhändler geschaltet ist, könne sich die Bearbeitung hinziehen.

In der Praxis stellen sich manche Anbieter aber schon mal quer, obwohl keine triftigen Gründe vorliegen, sagt Strömer. So komme es zum Beispiel vor, dass der Wechselantrag abgelehnt wird, weil die Mindestvertragslaufzeit nicht eingehalten wurde.

Üblich ist, dass dem Kunden für eine bestimmte Dauer neben einer Internet-Adresse auch Online-Speicherplatz, E-Mail-Fächer, passende Software und anderes überlassen werden. Doch Webpaket und Domain sind zwei verschiedene Dinge. "Verbraucher haben einen Anspruch darauf, jederzeit zu entscheiden, von welchem Provider die Domain verwaltet wird. Ein Wechsel ist von heute auf morgen möglich", erläutert der Internetrechts-Experte. Das Webpaket bleibe davon unberührt und müsse bis zum Vertragsende bezahlt werden. Dabei sind Kündigungsfristen zu beachten.