Probleme

Versatel: Bestandskunden können teilweise nicht upgraden

Wechselblockade hat laut Versatel technische Gründe
Von Thorsten Neuhetzki

Anfang der Woche hat Versatel seine neue Vermarktungsaktion für Neukunden vorgestellt. Im Rahmen der Speedwochen können Neukunden einen DSL-Anschluss mit 20 MBit/s Bandbreite zum Preis des 6 MBit/s-Anschlusses bekommen - inklusive Sprachflatrate. Doch eben jene Aktion, mit der Versatel sich wieder auf ein preislich interessantes Niveau begibt, sorgt bei den Bestandskunden für Unmut. Denn viele von ihnen können nicht von den neuen Preisen profitieren oder müssen ein Wechselentgelt von fast 100 Euro zahlen, während Neukunden nichts für die Bereitstellung zahlen müssen.

Eine Wechselmöglichkeit haben nach Angaben von Versatel-Pressesprecherin Eva Simmelbauer nur jene Kunden, die die aktuellen Produkte von Versatel gebucht haben. Das betrifft die flatrater-Produkte sowie ISDN easy und DSL easy 1000. Kunden in älteren Tarifen können nicht in die Speedwochen wechseln, es sei denn sie befinden sich schon außerhalb des Mindestvertragslaufzeit.

Ein Wechsel aus den aktuellen DSL-Produkten in die Speedwochen lässt sich Versatel mit 99,99 Euro bezahlen. Nach Angaben von Versatel wird dieses Geld berechnet, da Versatel durch die Umstellung Kosten bei der Telekom für die Nutzungsänderung entstehen würden. Zudem würde der Kunde von ADSL auf ADSL2+ umgestellt, was mit einem neuen, subventionierten Modem einher geht. An den Wechselkosten würde man nicht verdienen, hieß es weiter. Kostenlos sei der Wechsel für Kunden im Tarif ISDN easy.

"Nicht-Umstellung hat technische Gründe"

"Bei unseren zeitlich begrenzten Speedwochen sind vor allem eine Aktion zur Neukundengewinnung. Natürlich möchten wir unseren Bestandskunden nicht verwehren, dass sie innerhalb der Speedwochen-Aktion des Wechsel erhalten, wo es möglich ist. Jedoch können wir bei einem geringen Teil unserer Bestandskunden aus technischen Gründen eine Umstellung nicht vornehmen", sagte Simmelbauer weiter. Erstaunlich ist allerdings, dass dieses dann nach dem Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit kein Problem mehr sein soll.

Den Kunden bleibt also nur, abzuwarten bis ihre Vertragslaufzeit ausgelaufen ist. Die Mindestvertragslaufzeit sei jedoch bei vielen dieser Altverträge bald beendet. Dann sei ein Wechsel möglich. Ob das die Kunden dann aber noch wollen, bleibt dahingestellt. Schließlich verpflichten sie sich dann erneut für zwei Jahre Vertragslaufzeit, was bei der derzeitigen Marktentwicklung ein langer Zeitraum ist. Zumal wenn die Upgrade-Strategien des Anbieters vermutlich unverändert bleiben wird.