Bundesnetzagentur

BNetzA will Telekom zur Zugangsgewährung verpflichten (aktualisiert)

Entwurf zur Regulierungsverfügung bei Bitstrom vorgestellt
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den sogenannten Bitstrom-Zugang auf Basis des Internetprotokolls veröffentlicht. Im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem der Entwurf einer Regulierungsverfügung bereits im März veröffentlicht wurde, fokussiert der IP-Bitstrom-Zugang vor allem den Breitband-Massenmarkt. ATM-Bitstrom eignet sich vor allem für höherwertige Breitbandzugänge.

"Das Papier sieht vor, der Deutschen Telekom eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen aufzuerlegen", erklärt Matthias Kurth, Präsident der BNetzA. Hinsichtlich der Entgelte sei geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen, erklärte er weiter. Im Unterschied zum ATM-Bitstrom-Zugang wurde die Auferlegung einer Zugangspflicht vorgesehen, da die Telekom nach Darstellung der Behörde beim IP-Bitstrom bislang freiwillig kein Zugangsprodukt anbiete, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse genüge.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfes der Regulierungsverfügung haben nun alle interessierten Unternehmen und Verbände die Gelegenheit, innerhalb eines Monats Stellung zu dem Entwurf zu beziehen.

Telekom kritisiert Entwurf

Die Telekom kritisiert unterdessen den Entwurf. "Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist", sagt Dr. Frank Schmidt, Leiter der Regulierungsabteilung bei T-Com. Aus Sicht der T-Com bedarf es keiner Auferlegung zusätzlicher Zugangsverpflichtungen. Seit zwei Jahren werde nach Darstellung des Unternehmens ein marktorientiertes Bitstream-Access-Angebot angeboten. Gemeint ist hier unter anderem Resale-DSL sowie Line-Sharing, aber auch der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung