Kündigung

Kündigungstermin vom Handyvertrag richtig berechnen

Verlängerungen werden oft mit neuem Mobiltelefon belohnt
Von dpa / Ralf Trautmann

Bei der Kündigung des Handyvertrages sollten die Nutzer genau auf die entsprechenden Fristen achten. Die Mindestvertragsdauer betrage in der Regel 24 Monate, die Kündigungsfrist mindestens drei Monate, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (VZSA) in Halle. Erfolge keine oder eine verspätete Kündigung, verlängere sich der Vertrag automatisch um sechs Monate oder sogar ein Jahr. Auf jeden Fall sollten Ursprungsvertrag und Vertragsverlängerung inklusive des Kleingedruckten aufbewahrt werden.

Eine Entscheidung zur Vertragsverlängerung wird nach Angaben der Verbraucherschützer oft mit einem neuen Handy belohnt. Je nachdem, ob der Vertrag bei einem Netzbetreiber oder einem Service-Provider unterschrieben wurde, gibt es Unterschiede: Wird ein Netzbetreibervertrag verlängert, erhält der Kunde meist ein ebenso günstiges Handy wie ein Neukunde. Service-Provider dagegen gewähren ein preiswertes Neugerät dagegen oft nur, wenn der Kunde genügend Umsatz gebracht hat.