Einstweilige Verfügung

Telekom muss Gewinnspiel stoppen

vzbv: Kunden wurde Einwilligung in Datennutzung abgenötigt
Von Björn Brodersen

Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom per Einstweiliger Verfügung (AZ: 11041/06) die Fortführung eines Gewinnspiels untersagt, bei dem die Teilnehmer in die Weitergabe von persönlichen Daten für Marketingmaßnahmen einwilligen müssen. Ohne diese Einverständniserklärung war eine Teilnahme an dem Spiel, bei dem Stadion-Eintrittskarten für die kommende Fußball-Weltmeisterschaft zu gewinnen waren, nicht möglich. Erwirkt wurde die Einstweilige Verfügung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Gewinnspiel "Wir bringen Sie ins Stadion!" ist zurzeit aber immer noch auf der T-Com-Website [Link entfernt] zu finden. Eine Stellungnahme der Telekom gegenüber der teltarif.de-Redaktion zu dem Gerichtsbeschluss steht noch aus.

"Hier wird dem Verbraucher mit dem Lockvogel Fußball-Weltmeisterschaft 2006 die Einwilligung in die Datennutzung abgenötigt", begründet Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv, das Einschreiten. Die Aktion solle den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der Telekom-Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken ermöglichen. "Das Gebaren der Telekom ist eine höchst eigentümliche Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive und des jüngst vorgestellten Datenschutzkonzepts", so von Braunmühl weiter.

Die Telekom-Gruppe habe nach eigenen Angaben dafür sorgen wollen, dass Marketingmaßnahmen wie auch die Datenweitergabe innerhalb der Gruppe nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis der Verbraucher erfolgen. Die Verbraucherschützer hätten jedoch in den Beratungsstellen und beim Bundesverband immer mehr Beschwerden über aggressive Werbemethoden der Telekom registriert. "Die Antwort auf zunehmenden Wettbewerb im Festnetz kann nicht in unseriösen Marketingpraktiken liegen", so von Braunmühl. Im September 2005 hatte der vzbv nach eigener Aussage die Telekom wegen untergeschobener Verträge vor dem Landgericht Bonn verklagt. Hier sei aber noch keine Entscheidung gefallen.

Auch T-Mobile wurde vom vzbv abgemahnt

Bereits in der vergangenen Woche hatte der vzbv nach eigenen Angaben T-Mobile wegen unzumutbarer Belästigung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. So habe T-Mobile behauptet, ein Einverständnis zur Datenweitergabe durch telefonische Kontaktaufnahme eingeholt zu haben und daraufhin den Verbrauchern Bestätigungsschreiben darüber zugesandt. Die betroffenen Verbraucher hingegen schilderten in ihren Beschwerdeschreiben, dass es gar keinen Anruf gegeben habe beziehungsweise in dem Telefonat über andere Dinge, etwa Datenabgleich wegen eines Computerabsturzes, gesprochen worden sei.