Landesmedienanstalt

DLM: Bundesliga per DSL erfordert Rundfunklizenz

Gleiche Gegebenheiten wie beim klassischen Fernsehen
Von Thorsten Neuhetzki

Die Direktoren der Landesmedienanstalten (DLM) haben sich in dieser Woche mit den medienrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf die kürzlich erfolgte Vergabe von Bundesliga-Übertragungsrechten an Kabelnetzbetreiber und Deutsche Telekom befasst. Für die Übertragung der Bundesliga über Telefonnetze ist nach Ansicht der DLM eine Rundfunklizenz erforderlich. Das beträfe auch die Übertragung per Mobilfunk oder DSL. Die Begriffe "Breitenwirkung", "Suggestivkraft" und "Aktualität" machen nach Ansicht der DLM den Rundfunkbegriff aus. Dies gelte aufgrund des technischen Fortschritts mittlerweile auch für eine Übertragung über Telefonnetze. Ein lizenzpflichtiges Angebot der Deutschen Telekom oder einer ihrer Töchter werfe wegen der Bundesbeteiligung in Höhe von etwa 37 Prozent zudem die Frage der Zulässigkeitsfähigkeit auf. Die Telekom hatte nach der Lizenz-Vergabe angekündigt, ihren Kunden die Bundesligaübertragungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Sollten die Netzbetreiber das Bundesliga-Angebot mit anderen Inhalten und Telekommunikationsdienstleistungen verbinden, muss aus Sicht der Landesmedienanstalten ein Zugang zur jeweiligen Plattform für andere Veranstalter möglich sein. Mindestanforderungen sind daher eine Offenlegung der Konditionen und eine klare Trennung von Rundfunk- und Telekommunikations-Aktivitäten, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten.

Aufgrund der zunehmenden Konvergenz im Rundfunkbereich werden die Landesmedienanstalten nach eigenen Angaben den Dialog mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt vertiefen. Der Vorsitzende der DLM, Reinhold Albert, sprach sich dafür aus, das Zusammenwachsen von Netzbetreibern und Inhalteanbietern medienrechtlich neu zu beurteilen: "Das Kartellrecht darf nicht die einzige Ordnungsfunktion bei der Erhaltung unserer Medienvielfalt einnehmen."