Link-Test

Fremdseiten müssen vor Verlinkung geprüft werden

Link-Setzende können laut "Computer-Partner" haftbar gemacht werden
Von dpa /

Besitzer einer Homepage sollten Fremdseiten vor einer Verlinkung gründlich prüfen. Dazu rät die in München erscheinende Zeitschrift Computer Partner [Link entfernt] . Die bisherige Rechtsprechung habe gezeigt, dass der Link-Setzende für die Verlinkung zu rechtswidrigen Seiten haftbar gemacht werden kann, wenn er Kenntnis von oder Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzungen hatte.

Die Distanzierung von fremden Inhalten auf der eigenen Homepage ist dem Bericht zufolge nicht in jedem Fall ein ausreichender Schutz. Je stärker sich der Link als Empfehlung darstelle, desto gründlicher müsse der Link-Setzende kontrollieren. Von dem Hinweis auf der eigenen Homepage, die verlinkte Seite auf Rechtsverletzungen hin überprüft zu haben, ist den Angaben zufolge abzuraten: Damit könne der Link-Setzende in jedem Fall haftbar gemacht werden.