Datenspeicher

Minister warnt vor langer Speicherung von Telefondaten

Drei Monate Vorratspeicherung reichen auch
Von dpa / Marie-Anne Winter

Daten über Telefonate oder E-Mail-Verkehr dürfen aus Sicht von Justizminister Ulrich Goll (FDP) nicht "ohne Augenmaß" auf Vorrat gespeichert werden. "Ich habe Bedenken, ob eine so weit gehende Maßnahme im richtigen Verhältnis zum beabsichtigten Zweck steht", sagte Goll heute in Stuttgart mit Blick auf Bestrebungen in der EU, Telekommunikationsverbindungen zwölf Monate und Internetdaten sechs Monate lang zu speichern.

Betroffen wären alle Bürger, die innerhalb der EU über Telefon oder Internet miteinander kommunizieren. Von jedem könnte dann ein komplettes Bild seines Kommunikationsverhaltens gezeichnet werden, erläuterte Goll. Aus seiner Sicht reichen drei Monate Speicherung für alle Verbindungen. Damit stellt er sich auch gegen Innenminister Heribert Rech (CDU), der für eine längere Datenspeicherung plädiert. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sei für eine längere Speicherfrist, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei dagegen, sagte Goll.

In der EU war die Initiative unter anderem von Großbritannien und Frankreich angestoßen worden, um Terrorismus besser bekämpfen zu können. Aus Golls Sicht trägt aber die in einem Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission vorgesehene verdachtsunabhängige Speicherung nicht zu größerer Sicherheit bei. Das Bundesverfassungsgericht betone in seiner Rechtsprechung die informationelle Selbstbestimmung. Goll warnte davor, dass Menschen ihre Freiheit nicht mehr nutzten, weil sie sich ständig beobachtet fühlten.

Eine Speicherfrist von drei Monaten biete sich an, weil manche Anbieter ihre Daten zu Abrechnungszwecken so lange aufbewahrten; jetzt müssten alle dazu gesetzlich verpflichtet werden. Bei längerer Speicherung ergäbe sich die Frage der Finanzierung. Eine Entschädigungspflicht der Staaten sei nicht akzeptabel.

Nach Ansicht des Journalisten-Verbandes Baden-Württemberg gefährden die Pläne die Pressefreiheit. Verbandschef Karl Geibel: "Wenn die Richtlinie Wirklichkeit wird, sind Zeugnisverweigerungsrecht und Redaktionsgeheimnis der Presse weitgehend Makulatur."