vor Gericht

Telekomprozess kann sich noch über Jahre hinziehen

Auch eine Musterklage garantiert keine Verfahrensverkürzung
Von Björn Brodersen mit Material von ddp

Vor dem Landgericht Frankfurt wird morgen der Prozess von Anlegern gegen die Deutsche Telekom fortgesetzt. Zuvor war das Verfahren für ein Jahr unterbrochen. Der Mammutprozess wird nach Ansicht von Anlegeranwälten noch mindestens drei Jahre dauern, könne sich aber auch bis zu zehn Jahre hinziehen, falls die Gerichte auf Gutachten zu den strittigen Punkten bestehen und im Rahmen der neuen Rechtsform einer Musterklage Uneinigkeit zwischen den Klägern besteht. Eine noch längere Verfahrensdauer sei möglich, wenn noch aufwendige Gutachten fällig werden. Das berichtet heute das Handelsblatt.

Die rund 17 000 klagenden Anleger werfen dem Bonner Konzern vor, sie durch falsche Immobilienbewertungen vor dem Börsengang der Telekom geschädigt zu haben. Vorerst werden die Richter das Verfahren wohl bis zum 1. November aussetzen. Ab dann kann es wie berichtet im Rahmen neuer gesetzlicher Möglichkeiten als Musterklage beim zuständigen Oberlandesgericht Frankfurt fortgesetzt werden. Damit wird das Telekom-Verfahren zum Testfall für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Es gilt ab 1. November und sieht vor, eine einzige Musterklage stellvertretend für sämtliche Klagen abzuwickeln. Der Beschluss ist dann für alle anderen Kläger bindend. Damit will der Gesetzgeber Prozesskosten der Kläger senken und Verfahren wie das gegen die Telekom beschleunigen.