Wettbewerb

VZBV verklagt Telekom wegen aggressiver Werbemethoden

Ungewollten Verträgen sofort widersprechen
Von Georg Stanossek

Die Verbraucherzentralen fordern ein Ende aggressiver Werbemethoden der Deutschen Telekom . In den Beratungsstellen und beim Bundesverband häufen sich offenbar Beschwerden über unerbetene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Telekom jetzt vor dem Landgericht Bonn verklagt, ihre umstrittenen Werbemethoden zu beenden. "Nach unserem Eindruck hat die Deutsche Telekom die Kontrolle über ihre Vertriebsmitarbeiter und Call-Center verloren", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter im vzbv. Das Unternehmen müsse sich fragen lassen, wie sich diese Werbemethoden mit der vom Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke angekündigten "Qualitätsoffensive" vertragen.

Gegenstand der Klage gegen die Telekom sind untergeschobene Vertragsänderungen. Allein die Verbraucherzentrale Brandenburg registrierte seit Beginn des Jahres mehrere hundert Beschwerden. Die Betroffenen berichteten gleich lautend von unerbetenen Anrufen im Auftrag der Deutschen Telekom, mit denen sie als Kunden für einen angeblich günstigeren Telefontarif geworben werden sollten. Bei Ablehnung wurde den Kunden die Zusendung von Infomaterial angeboten, um das Angebot in aller Ruhe prüfen zu können. Statt bloßer Information flatterte den Verbrauchern jedoch eine Auftragsbestätigung ins Haus, obwohl sie ausdrücklich keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag erteilt hatten.

Verstoß gegen das UWG

"Solchen ungewollten Verträgen sollten Verbraucher sofort und nachweislich widersprechen", rät Norbert Richter, Telekommunikations-Experte der Verbraucherzentrale Brandenburg. Telekom-Kunden empfiehlt er, ihre Rechnung auf nicht vereinbarte Tarifänderungen hin zu prüfen und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentralen zu wenden - selbst wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.

Die Verbraucherzentralen sehen in der Vorgehensweise der Deutschen Telekom eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Verbraucher sind genötigt, aktiv zu werden und den Vertrag unter Wahrung der Widerspruchsfrist zu widerrufen. "Die Antwort auf zunehmenden Wettbewerb im Festnetz kann nicht in unseriösen Marketingpraktiken liegen", sagte Patrick von Braunmühl.

In einem parallelen Verfahren wegen des "Unterschiebens von Verträgen" war der vzbv bereits im August gegen T-Online International vorgegangen. Da sich das Unternehmen geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhob der vzbv jetzt Klage beim Landgericht Darmstadt.