Kaltaquise

Gegen ungebetene Werbeanrufe zur Wehr setzen

Besonders Tele2 fiel in der Vergangenheit mit Anrufen auf
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Gegen ungebetene Werbeanrufe auf ihrem Privatanschluss sollten sich Verbraucher energisch zur Wehr setzen. Die Angerufenen sollten sich nicht ausfragen lassen, sondern einfach den Spieß umdrehen und den ungebetenen Anrufer ausfragen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. So sollten beispielsweise der Vor- und Nachname, die Postanschrift der Firma, für die der Anrufer arbeitet, der genaue Grund des Anrufs sowie Tag und Uhrzeit festgehalten werden. Das wirke abschreckend auf den Anrufer.

Zum Schutz vor weiteren Anrufen anderer Firmen können die Angaben an die Verbraucherzentralen weitergeleitet werden. Diese kann die Firmen schriftlich auffordern, die so genannten Cold Calls zu unterlassen. Wenn betroffene Unternehmen von sich aus keine Unterlassungserklärung abgeben, kann die Verbraucherzentrale dies vor Gericht durchsetzen. Laut der Neufassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind derartige Werbeanrufe verboten.

Tele2 ruft vermehrt Call-by-Call-Nutzer an

In den vergangenen Tagen informierten uns immer wieder Leser, dass sie Anrufe von Tele2 bekommen. Sie hätten im offenen Call by Call über den Anbieter telefoniert - etwa um das derzeitige 1-Cent-Angebot zu nutzen. Einige Zeit später fragte Tele2 telefonisch nach, ob man nicht dauerhaft von denn Tele2-Preisen profitieren wolle. Sprich: Tele2 versucht, dem Kunden eine Pre-Selection anzubieten. Dabei kommen die Anrufe nicht zwingend von Tele2 selber, sondern von beauftragten oder auf Provisionsbasis arbeitenden Callcentern.

Ralf Reicherts von der Verbraucherzentrale Thüringen sieht hier eine Wettbewerbsverzerrung. Auch das UWG sagt hierzu, dass ein Anruf zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des angerufenen Verbrauchers eine unzumutbare Belästigung ist. Und diese unzumutbare Belästigung ist ein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG. Eine mutmaßliche Einwilligung des Verbrauchers, beispielsweise aufgrund bereits bestehender vertraglicher Beziehungen, reiche demnach nicht aus. Kunden, die Anrufe von Tele2 erhalten, sollten diese mündlich untersagen. Sollte dennoch eine Pre-Selection geschaltet werden, so ist diese kostenfrei stornierbar. Laut Reicherts sei die T-Com verpflichtet, den Urzustand der Voreinstellung für den Kunden kostenfrei wieder herzustellen. Dies gilt laut T-Com Pressestelle für die Fälle, in denen der Kunde seinen Anschluss bei T-Com hat und nicht auf einen anderen Carrier voreingestellt werden wollte. Das bedeutet, dass Kunden, die eine Pre-Selection auf einen anderen Anbieter geschaltet hatten, sich dann an diesen wenden müssten.