Gesetzentwurf

EU-Kommission: Kostenerstattung für Speichern von Telefondaten

Bewegungsprofile von Handys sollen erfasst werden
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Nach monatelangem Streit über die Speicherung von Telefon- und E-Mail-Daten hat die EU-Kommission heute einen Gesetzentwurf dazu verabschiedet. Anders als frühere Überlegungen der Mitgliedstaaten sieht der Vorschlag eine Regelung zu den Kosten vor. Demnach sollen die Netzbetreiber jene Kosten erstattet bekommen, die ihnen nachweislich bei der Datenspeicherung entstehen. Wie dies genau geschehen soll, überlässt die Kommission den EU-Staaten.

Die Datensammlung gilt als zentraler Bestandteil der Terrorabwehr. Die Kommission will alle Angaben zu Kommunikationsverbindungen ein Jahr lang speichern lassen, beim Internet sechs Monate. Betroffen sind sämtliche Gespräche per Telefon im Festnetz, Handy und Internet. Auch Angaben zu Absendern und Empfängern von E-Mails sollen erfasst werden, nicht aber im Internet abgerufene Informationen. Der Inhalt der Gespräche soll nicht festgehalten werden.

Der Vorschlag zielt auch auf so genannte Bewegungsprofile von Handy-Nutzern: Alle Daten, die zur Ortung eines Kommunikationsgeräts nötig sind, sollen erfasst werden. Für den Datenschutz sollen nach Vorstellung der Brüsseler Behörde die nationalen Einrichtungen zuständig sein. Der Richtlinienentwurf gehört zu einem größeren Anti-Terror-Paket, das die Kommission heute verabschiedete.