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Auszug aus dem neuen Anti-Terror-Kommunikations-Überwachungs-Gesetz (ATKÜG)'


03.12.2005 10:36 - Gestartet von lr
§ 1 Terroristen und Bombenleger dürfen ausschließlich von ihrem eigenen Hausanschluß aus telefonieren. Das Benutzen anderer Anschlüsse ist strengstens untersagt. Der Anschlußinhaber hat dafür zu sorgen, daß der Anschluß auf den eigenen Namen eingetragen ist.

§ 2 Diesem Personenkreis ist es ebenso untersagt, gestohlene Mobiltelefone zu benutzen.

§ 3 E-Mails über geplante Straftaten sind in klarer deutscher Sprache abzufassen. Verschlüsselung jeglicher Art ist verboten. Die alte Rechtschreibung ist zugelassen. Ort, Datum und Uhrzeit der geplanten Tat sind zur Sicherheit in Buchstaben zu wiederholen. Änderungen der Daten sind unverzüglich auf demselben Wege zu kommunizieren, anderenfalls wird etwaiger unnötiger Polizeiaufwand in Rechnung gestellt.

§ 4 Das Verfassen satirischer Beiträge in öffentlichen Foren wird mit 24 Stunden Anhören alter Reden von Otto Schily bzw. Wolfgang Schäuble (min. 110 dB) bestraft.
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[1] opensky.cc antwortet auf lr
04.12.2005 06:28
Das ist denen noch viel zu arbeitsafwaendig. Ein neuer MS-Patch fuer Outlook und Outlook Exprees, und schon versendet Dein PC Deine Mails gleich als cc an's BKA.