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T-Com: Weitere Details zur Telefon-Flatrate

Tarif Call XXL Flat ab 6. Oktober erhältlich
Von Volker Schäfer

Wie berichtet bietet die Telekom-Festnetz-Sparte T-Com ab 6. Oktober eine Flatrate für Telefongespräche innerhalb des Festnetzes an. Wie die T-Com-Pressestelle auf Anfrage von teltarif.de erläuterte, wird der Tarif Call XXL Flat heißen und exakt 24 Euro Aufpreis gegenüber den Standard-Tarifen für analoge und ISDN-Anschlüsse kosten. Auf der IFA-Pressekonferenz vor knapp zwei Wochen war noch von "etwa 24 Euro" die Rede.

Der Tarif hat eine Mindestlaufzeit von sechs Werktagen und kann nur von Privatkunden gebucht werden. Geschäftskunden bleiben ebenso außen vor wie Nutzer von Anlagen-Anschlüssen.

Flatrate gilt auch für Rufumleitungen und Parallelgespräche

Neben normalen Telefongesprächen gilt die Flatrate auch für Rufumleitungen. Auch Parallelgespräche über den zweiten B-Kanal eines ISDN-Anschlusses werden im Rahmen des Pauschaltarifs abgerechnet. Verbindungen zu Netzbetreibern, die für Telefonate aus dem T-Com-Netz erhöhte Interconnection-Gebühren verlangen, werden mit einem Minutenpreis von 0,2 Cent tarifiert.

Damit gilt für die neue Flatrate die gleiche Regelung wie für die bisherigen XXL-Tarife, mit denen man werktags abends und nachts sowie am gesamten Wochenende zum Pauschalpreis telefonieren kann. T-Com ist damit weiterhin die einzige Telefongesellschaft, die die erhöhten Interconnection-Gebühren an ihre Kunden weitergibt.

Für Gespräche in die Mobilfunknetze und ins Ausland gelten bei Call XXL Flat die gleichen Minutenpreise wie in den anderen T-Com-Optionstarifen. Mit dem Thema Poweruser hat sich die Telekom-Festnetzsparte nach Aussage der Pressestelle noch nicht beschäftigt. Man geht davon aus, dass die Kunden das Angebot "normal" nutzen.

Problematisch ist die Buchung der neuen Telekom-Flatrate für Kunden, die Optionen und Features nutzen, die T-Com nicht mehr anbietet. In der Vergangenheit hat das Unternehmen Leistungsmerkmale wie die fernsteuerbare Anrufweiterschaltung auch bei Tarifumstellungen mit Verweis darauf, dass diese aktuell nicht mehr angeboten werden, abgeschaltet. Im Zweifelsfall sollte man sich schriftlich die Beibehaltung von Leistungsmerkmalen zusichern lassen oder nach Alternativen zu den neuen Tarifen suchen.