sipgate führt elektronische Rechnungs-Signatur ein
sipgate vereinfacht und beschleunigt erheblich die Rechnungserstellung für Kunden, die VoIP für ihre geschäftliche Kommunikation nutzen und damit vorsteuerabzugsberechtigt sind. Gibt der Kunde seine Umsatzsteuerberechtigung in seinem sipgate-Account an, werden künftige Telefonrechnungen von sipgate mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und per E-Mail nach Rechnungsabschluss zugestellt. Durch das neu verwendete Signatur-Verfahren kann die Telefonrechnung vom Kunden selbst ausgedruckt und in dieser Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für die automatische Rechnungssignatur nutzt sipgate das Produkt "digiSeal" der secrypt GmbH .
Als einer der ersten VoIP-Anbieter bietet sipgate seinen Kunden die Möglichkeit, elektronisch signierte Rechnungen beweisbar rechtsverbindlich auf Papier auszudrucken. Seit dem 1. Januar 2002 werden laut § 14 Abs. 3 UStG (Umsatzsteuergesetz) elektronisch erstellte Rechnungen - sofern Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden - für den Vorsteuerabzug von den Finanzämtern anerkannt. Die elektronische Signatur ermöglicht den Finanzbehörden die Korrektheit der Rechnung nachzuprüfen und Manipulationen auszuschließen.