Elektronische Signatur

sipgate führt elektronische Rechnungs-Signatur ein

Vereinfachter Rechnungslauf für umsatzsteuerberechtigte Kunden
Von Georg Stanossek

sipgate vereinfacht und beschleunigt erheblich die Rechnungserstellung für Kunden, die VoIP für ihre geschäftliche Kommunikation nutzen und damit vorsteuerabzugsberechtigt sind. Gibt der Kunde seine Umsatzsteuerberechtigung in seinem sipgate-Account an, werden künftige Telefonrechnungen von sipgate mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und per E-Mail nach Rechnungsabschluss zugestellt. Durch das neu verwendete Signatur-Verfahren kann die Telefonrechnung vom Kunden selbst ausgedruckt und in dieser Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für die automatische Rechnungssignatur nutzt sipgate das Produkt "digiSeal" der secrypt GmbH .

Als einer der ersten VoIP-Anbieter bietet sipgate seinen Kunden die Möglichkeit, elektronisch signierte Rechnungen beweisbar rechtsverbindlich auf Papier auszudrucken. Seit dem 1. Januar 2002 werden laut § 14 Abs. 3 UStG (Umsatzsteuergesetz) elektronisch erstellte Rechnungen - sofern Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden - für den Vorsteuerabzug von den Finanzämtern anerkannt. Die elektronische Signatur ermöglicht den Finanzbehörden die Korrektheit der Rechnung nachzuprüfen und Manipulationen auszuschließen.