Datenschutz

Colt: Scharfe Kritik an EU-Plänen zur Vorratsdatenspeicherung

Blindwütiges Speichern von Daten bringt nicht mehr Sicherheit
Von Georg Stanossek

Der Frankfurter Telekommunikationsanbieter Colt Telecom hat die Pläne der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherung in ungewöhnlich scharfer Form kritisiert. "Angesichts der aktuellen Bedrohung durch terroristische Gewalt ist der Ruf nach mehr Sicherheit und Schutz der Bevölkerung verständlich und nachvollziehbar. Gerade der jüngste Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zeigt aber auch, dass die Vorhaben der EU auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten überaus fragwürdig sind. Mit den neuen Vorgaben droht das Schreckgespenst vom 'gläsernen Bürger' Realität zu werden", erklärte Colt-Deutschland Chef Wolfgang Essig heute Morgen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das eine präventive Telefonüberwachung auch in Fällen ohne konkreten Strafverdacht als verfassungswidrig einstufte, zeigt laut Essig, dass die Pläne der EU zur so genannten Vorratsdatenspeicherung gerade unter datenschutzrechtlichen Aspekten kaum haltbar sind. Hier müssten die Rechte der Bürger auf Privatsphäre sehr genau gegen die staatlichen Aufgaben zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung abgewogen werden.

Colt lehnt die vorliegenden EU-Pläne zur Vorratsdatenspeicherung gleich aus mehreren Gründen ab. So sei unklar, welche Daten unter die Anwendung der "Vorratsdatenspeicherung" nach den EU-Vorgaben fallen würden. Essig: "Ein blindwütiges Speichern von Daten, ohne genaue Prüfung ihrer Zweckhaftigkeit, führt zu keiner Verbesserung der Sicherheit." Zudem machen die extrem hohen Bandbreiten sowie fehlende Softwarefeatures schon rein technisch eine Umsetzung der Entwürfe der EU teilweise unmöglich und weitere Investitionen in Millionenhöhe erforderlich. Stark ins Gewicht würden demnach außerdem die Kosten für die Speicherung der zu erwartenden immensen Datenmengen fallen.

"Angesichts dieser möglichen Kosten stehen die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit", so Essigs Kritik weiter. Eine wie im Entwurf vorgesehene "angemessene Entschädigung" sei angesichts der zu erwartenden Ausgaben nicht akzeptierbar. Da derartige Summen nicht von den Telekommunikationsunternehmen getragen werden können, sieht der Colt-Chef hier den Staat in der Pflicht.