Urteil

Telekom gewinnt im Prozess um "Spatzenleitungen"

Verwaltungsgericht hob Bescheid der Stadt Reutlingen auf
Von dpa / Björn Brodersen

Die Deutsche Telekom hat einen Prozess um die Verlegung von oberirdischen Telefonleitungen gewonnen. Mit seiner heutigen Entscheidung hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Bescheid der Stadt Reutlingen auf, mit dem die Kommune der Telekom die "Spatzenleitungen" verboten hatte. Nun müsse die Stadt einen neuen Bescheid ausstellen, erklärte ein Gerichtssprecher. Wie dieser auszusehen hat, will das Gericht in einigen Tagen in seiner Urteilsbegründung ausführen. Das bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Telekom einen Anspruch auf Genehmigung der oberirdischen Leitungen habe.

Die Telekom hatte geklagt, da die Stadtverwaltung Reutlingen in einem neuen Wohngebiet sowie in einem Areal mit Wohnungen und Gewerbe keine "Spatzenleitungen" genehmigte. Zuvor war von Reutlingen als erster Kommune in Deutschland die Übernahme der Mehrkosten für die unterirdische Kabelverlegung abgelehnt worden.