Trendwende?

o2 erlaubt vorzeitige Kündigung

Surf@home-Kunden können bei Umzug gegebenenfalls kündigen
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Der Münchner Netzbetreiber o2 Germany steht weiter im Kreuzfeuer der Kritik. Die Diskussion in diversen Internetforen, ob ein Anrufversuch zu einem Teilnehmer, der nicht erreichbar ist, etwas kosten darf, will nicht abebben, auch die geplante Zwangstarifumstellung für Loop-Altkunden, deren neuer Zeittakt 60/1 (bisher 10/10) im Extremfall eine Versechsfachung der Preise bedeuten könnte, findet bei den treuen Kunden wenig Begeisterung.

Einen interessanten Akzent setzt o2 mit den kürzlich veröffentlichten Allgemeinen Geschäftbedingungen für den Internet-Service o2 Surf@home, der im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zu finden ist.

Keine Netzversorgung nach Umzug ermöglicht Kündigung

Dieser Service besteht "aus der Herstellung eines drahtlosen Internetzugangs zum Internet". Aus den AGB erfährt man, dass bis zu 384 kBit/s möglich sind, in einigen Regionen werden es (vorübergehend) aber nur 128 kBit/s sein. Sollte der Dienst einmal nicht funktionieren, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung oder gar Kündigung, mit einer ganz wesentlichen Ausnahme, die unter Punkt 8.3 beschrieben wird: Surf@home gibt es bekanntlich nur an ganz bestimmten Orten, wo bereits ausreichende eigene UMTS-Netzversorgung besteht, denn Surf@home funktioniert im D1-UMTS-Roaming nicht. Zieht nun ein Surf@home-Kunde in ein Gebiet, "in dem der Service aus von o2 zu verantwortenden Gründen nicht nur vorübergehend nicht zur Verfügung steht", kann der Kunde vorzeitig seinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das betrifft auch fehlende Netzversorgung.

Das ist für deutsche Vertragsverhältnisse eine mittlere Sensation, denn bisher bestanden die Netzbetreiber generell darauf, dass ihre Kunden alle 24 Monatsverträge bis zum bitteren Ende erfüllen, die reguläre Kündigung ist in der Regel nur bis drei Monate vor Ablauf der 24 Monate möglich.

Kündigung kann bis zu 200 Euro kosten

Ganz unglimpflich geht die Sache für den Kunden jedoch nicht ab. Für die vorzeitige Kündigung muss der Kunde eine Aufwandspauschale bezahlen, "sofern der Kunde nicht nachweist, dass der entstandene Aufwand wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist." Die Pauschale beträgt 199,95 Euro im Falle einer Kündigung mit Wirkung zu einem Datum innerhalb eines Zeitraums der ersten 6 Monate Vertragslaufzeit, sinkt dann in den folgenden 6 Monaten auf 120 Euro, danach auf 40 Euro und im letzten Viertel der Vertragslaufzeit auf 19,99 Euro. "Maximal ist die Pauschale jedoch der Höhe nach begrenzt auf die Summe der monatlichen Grundentgelte, die ab Wirkung der Kündigung noch zu bezahlen gewesen wären" schreibt o2 in seine AGB. Das ist durchaus legitim, denn bei Vertragsabschluss wird ja zumeist die notwendige Hardware zum stark subventionierten Preis verkauft.

Man stelle sich nun vor, dass vielleicht in Zukunft auch bei Sprachtelefonieverträgen eine vorzeitige Kündigung bei sofortiger Zahlung einer Pauschale möglich wäre. Das würde den Markt sicherlich beleben und viele zufriedene Kunden würden vermutlich gar nicht gleich kündigen, wüßten aber, dass sie jederzeit aussteigen können.

Kundenservice nur per 0190-Nummer

Wo Licht ist, ist auch Schatten: Weniger schön ist der Punkt 4.3 der gleichen Bedingungen. Dort heißt es lapidar: "o2 ist berechtigt, den telefonischen Kundenservice ausschliesslich mittels einer 0190/0900er-Nummer, für die ein besonderes Entgelt zu zahlen sind, zu erbringen." Hintergedanke war wohl, Nutzer abzuschrecken, die weniger ein Problem mit dem Internetzugang von o2 und mehr ein Problem mit ihrem (meist unter Windows laufenden) PC haben. Viele Online-Dienste verfahren bei ihren Hotlines genauso. Ein ungutes Gefühl aber bleibt dennoch. Viele Kunden sind sich sicher, die Hotline nie zu brauchen, aber manchmal ist das halt doch der Fall. Und allzuoft sind solche teuren Hotlines ihren Preis nicht wert.