Beschwerde

Telekom-Regulierung in Deutschland unzureichend

EU-Kommission mahnt insgesamt zehn EU-Mitgliedsstaaten ab
Von AFP / Björn Brodersen

Mit dem Vorwurf einer mangelnden Umsetzung des EU-Rechts im Telekommunikationsbereich geht die EU-Kommission gegen Deutschland und neun weitere EU-Staaten vor. Die Mitgliedstaaten hätten grundlegende EU-Vorschriften unzulänglich in nationales Recht umgesetzt und würden das Reglement mangelhaft anwenden, begründete die Behörde heute in Brüssel ihr Vorgehen. Über den Inhalt ihrer Beschwerden machte sie auch auf Nachfrage keine Angaben. Im Falle Deutschland geht es nach Angaben aus Behördenkreisen vor allem um die Vorschriften für die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).

Insgesamt wird die Kommission die Regierungen dem Vernehmen nach in 21 Fällen schriftlich auf Mängel bei der Umsetzung von Kernvorschriften hinweisen. Im Falle der insgesamt drei Rechtsvorschriften, bei denen Brüssel im Falle Deutschlands Defizite sieht, treibt die Kommission das Verfahren hinsichtlich der Regulierungsbehörde mit einer so genannten begründeten Stellungnahme bereits in eine zweite Phase. So bemängelte die Kommission schon im vergangenen Jahr, dass die RegTP zu wenig Ermessensspielraum bei der Beurteilung habe, ob ein Unternehmen eine starke Marktposition habe. Dies habe zur Folge, dass die Behörde in bestimmten Fällen keine angemessene Entscheidung fällen könne, hieß es. Wenn Berlin nach Ansicht der Kommission nicht angemessen auf die zweite Ermahnung reagiert, kann die Behörde den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.