Bestätigung

Internet-Dialer müssen eine Wegsurfsperre haben

Verwaltungsgericht bestätigt das Verbot der Regulierungsbehörde
Von dpa / Björn Brodersen

Das Kölner Verwaltungsgericht hat das Verbot von Internet-Dialern ohne eine so genannte Wegsurfsperre bestätigt. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte die Registrierungsbescheide für mehrere tausend Dialer nach Beschwerden von Verbrauchern zurückgenommen. Dialer sind Internet-Programme, die sich beim Aufrufen bestimmter Online-Dienste öffnen. Diese Zusatzdienste werden dann über die Telefonrechnung bezahlt.

Das Gericht bestätigte, dass sich laut den gesetzlichen Bestimmungen Dialer ausschalten müssen, wenn der Internet-Nutzer die entsprechenden Netz-Angebote wieder verlässt. Damit sollen unbeabsichtigte hohe Kosten beim Surfen vermieden werden (AZ.: elf K 7198/04 und elf K 7199/04).