Klingeltöne

Fernseh-Werbung für Klingeltöne gesetzeswidrig?

Jugendschützer prüfen Werbespots auf den Musikfernsehsendern
Von dpa / Julia Scholz

Klingelton-Star von Marktführer Jamba Die deutschen Medienkontrolleure prüfen, ob die Werbespots für Handyklingeltöne bei den vier Musikfernsehsendern MTV, MTV zwei Pop [Link entfernt] , Viva und Viva plus [Link entfernt] gegen die Jugendschutzvorschriften verstoßen. Wie der Medienfachdienst Funkkorrespondenz [Link entfernt] in Bonn heute berichtete, untersucht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) derzeit, inwieweit durch diese Spots die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird. Laut Jugendmedienschutz- Staatsvertrag darf Werbung nicht direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, "die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen".

Die Sender MTV, MTV zwei Pop, Viva und Viva plus, die alle zum US- Medienkonzern Viacom gehören, strahlen bereits seit längerem in ihren Programmen in größerem Umfang Werbung für Handyklingeltöne aus. Damit sollen insbesondere Kinder und Jugendliche dazu animiert werden, sich Klingeltöne zu Musiktiteln herunterzuladen. Mittlerweile ist dieses Geschäft zu einem festen Bestandteil der Refinanzierung der Musikspartenkanäle geworden. Gleichzeitig häufen sich die Beschwerden von Eltern bei Verbraucherzentralen über hohe Kosten beim Herunterladen der Klingeltöne, über teure Abo-Verträge und über nicht ausreichend transparente Preise in den Spots für Handyklingeltöne.