Diskussion

Datenspeicherung: "Generalverdacht für Otto Normalnutzer"

Europäische Justizminister wollen Verbindungsdaten jahrelang speichern
Von dpa / Björn Brodersen

Der ganz normale Telefonkunde und Internet-Nutzer gerät zunehmend ins Visier der weltweiten Terrorfahnder. Zum ersten Mal haben die europäischen Justizminister heute - wie angekündigt - einen Vorschlag besprochen, der auf eine jahrelange Speicherung aller Verbindungsdaten "auf Vorrat" abzielt. Datenschützer sprechen von einem "Generalverdacht" gegen Otto Normalnutzer. Und die Industrie warnt vor einer Kostenlawine, falls der EU-Plan Wirklichkeit wird.

Ins Rollen gebracht hat die Sache ein auf EU-Ebene eher ungewöhnliches Bündnis aus Briten und Franzosen, Schweden und Iren. Sie argumentieren, die massenhafte Datenspeicherung sei nötig für "die Zwecke der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus". Sie berufen sich dabei unter anderem auf Beschlüsse, die Europas Staats- und Regierungschefs bei ihren Gipfeltreffen nach den Terroranschlägen von New York und Madrid getroffen hatten.

Justizminister diskutieren Speicherdauer von bis zu drei Jahren

Im Kern sieht der geplante Rahmenbeschluss vor, dass alle Daten zur Rückverfolgung eines Telefongesprächs im Festnetz oder per Handy gesammelt werden. Das gleiche soll für SMS-Kurzmitteilungen und Internet-Kommunikation aller Art von Übertragungsprotokollen über E-Mails bis zur Sprachübermittlung per Breitband gelten, wenn ein Mitgliedstaat keine Ausnahme beschließt. Als Speicherdauer in allen 25 EU-Staaten diskutierten die Minister eine Spanne zwischen drei Monaten und drei Jahren.

Die deutschen Datenschützer lehnen dies ab. "Kommunikation muss frei sein und auch anonym bleiben können - das ist die Voraussetzung für Demokratie", sagt Peter Büttgen, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in Bonn. Er bezweifelt den Nutzen einer solchen Sammelwut. Allenfalls bei einem konkreten Verdacht könne es sinnvoll sein, dass die Fahnder mit einer Art Internet-Durchsuchungsbefehl gezielt die Festplatte eines Dienstanbieters überprüfen.

BDI ist aus Kostengründen gegen den Vorstoß

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wendet sich schon aus Kostengründen gegen den Vorstoß. Große Telekom-Unternehmen würden mit dreistelligen Millionenbeträgen belastet, sagt BDI-Expertin Christiane Eichele. Kleinere Internet-Firmen könnten geschätzte 50 Millionen Euro für die nötigen Programme erst recht nicht aufbringen: "Die müssten dicht machen." Einige Angaben sammeln die Unternehmen für ihre Abrechnungen zwar sowieso. Aber auch diese müssten gemäß deutschem Datenschutzrecht nach 80 Tagen gelöscht werden.

Möglicherweise müsste über eine Kostenerstattung nachgedacht werden, meint Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, "aber das würde dann ein teures Vergnügen." Die Ministerin freut sich, dass einige EU-Staaten auch ihre grundsätzlichen Bedenken teilen. Obwohl die Attentäter von Madrid dank gespeicherter Telefondaten aufflogen, müssten Eingriffe in Freiheitsrechte wohl überlegt sein. Die Initiatoren indes halten an ihrer Idee fest. Das Thema wird Europas Justizminister weiter beschäftigen.