Tipps und Tricks

Sicher im Internet shoppen

Vor- und Nachteile des Einkaufens in Online-Shops
Von Björn Brodersen

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen - es kann immer zu Streitigkeiten zwischen Online-Händler und Online-Käufer kommen und nicht immer muss es der Händler sein, der Pflichten vernachlässigt oder die Kundenrechte missachtet hat. Verbraucher und Anbieter können in solchen Fällen mit dem Bundesverband Verbraucher Initiative-Projekt ombudsmann.de eine neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle anrufen, die zurzeit noch kostenlos versucht, Streits außergerichtlich beizulegen. Die Kontaktaufnahme und der gesamte Verfahrensablauf erfolgt dabei ausschließlich im Internet. Weitere Informationen zu der Qualität von Internethändlern finden die User auf Meinungsforen wie Ciao.com oder dooyoo.de. Hier berichten Online-Käufer von ihren Erfahrungen mit den jeweiligen Anbietern und liefern Testberichte beispielsweise zu gekauften Mobiltelefonen. Weitere Ratschläge aus der teltarif-Redaktion finden Sie in den folgenden Beiträgen:

Online-Verträge für Mobilfunkkunden

Inzwischen sind Online-Verträge genau so sicher und zuverlässig abzuwickeln wie ein Kauf beim Händler um die Ecke. Der Kunde übermittelt seine Daten und den Auftrag online an den Anbieter. Diese Daten werden bei der Übergabe von Handy und SIM-Karte beispielsweise vom Postident-Service überprüft. Der Kunde unterzeichnet den Vertrag und erhält danach die Ware. Der Vertrag kommt zustande und die SIM-Karte wird freigeschaltet. Die Belehrung über das Widerrufsrecht und die Mitteilung der notwendigen Informationen nach den Regelungen zum Fernabsatz, E-Commerce-Recht und Telediensterecht müssen dabei in Textform erteilt werden. Worauf man achten sollte, wenn ein Anbieter auf das Postident-Verfahren und die Kunden-Unterschrift verzichtet, lesen Sie in einer anderen Meldung.

Ungeliebte Weihnachtsgeschenke: Wie wird man den Vertrag wieder los?

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Unter dem Weihnachtsbaum liegen Gaben, die der Beschenkte nicht haben möchte. Bei Socken und Krawatten ist das nicht so schlimm, die kann man eventuell auch weiter verschenken. Aber was ist mit dem neuen Mobilfunkvertrag, den man für ein günstiges Handyangebot abschließen musste? Wie wird man die beiden nicht benötigten Geräte - und vor allem die Verträge dazu - wieder los? Wer das Handy im Online-Shop gekauft hat, hat Glück und kann auf die 14-tägige Widerrufsfrist vertrauen. Weiteres zu Umtausch und zur Kündigung von Mobilfunkverträgen verrät Ihnen ein Rechtsexperte.

Vorsicht bei Dreiecks-Geschäften

Argwöhnisch sollten Mobilfunkkunden vermeintliche Gratis-Handy-Angebote im Internet beäugen. In der Regel kommen zwar die Vertragsunterlagen schnell ins Haus und auch die Freischaltungen werden zügig vorgenommen. Doch die versprochenen Geräte lassen dann auf sich warten und mit den Zahlungen klappt auch nicht immer alles. Im schlimmsten Fall werden den Kunden vom jeweiligen Mobilfunkanbieter die anfallenden Gebühren berechnet, obwohl sie nicht einmal telefonieren können, weil das Handy zur SIM-Karte fehlt. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder über solche Probleme bei Dreiecks-Geschäften berichtet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter anderem in unserem Beitrag "Was tun, wenn das versprochene Handy nicht kommt".

Eltern müssen die Handyrechnung ihrer Kinder nicht bezahlen

Eltern müssen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Darauf weist die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer, hin. Wer älter als sieben, aber jünger als 18 Jahre alt ist, gilt als "beschränkt geschäftsfähig" und braucht für Anschaffungen dieser Größenordnung grünes Licht der Eltern. Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Weitere Informationen zu Mobilfunkabschlüssen von Minderjährigen liefert unsere News aus dem vergangenen Monat.