Hintergrund

DSL mit Mindestvertragslaufzeit: Probleme beim Umzug?

Zahlreiche Anbieter bestehen auf Erfüllung des Vertragsverhältnisses
Von Johannes Haupt / Thorsten Neuhetzki

In letzter Zeit vergeht kaum eine Woche ohne neue Angebote der Provider, die den DSL-Einstieg so unkompliziert und günstig wie möglich machen sollen. Mal wird die von der Telekom erhobene Einrichtungsgebühr für einen T-DSL-Anschluss von 99,95 Euro komplett übernommen oder verrechnet, mal gibt es einen WLAN-Router für kabelloses Breitbandvergnügen

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kostenlos dazu. Verbunden sind solche Sonderaktionen meist mit langen Vertragslaufzeiten - bei Arcor zum Beispiel müssen sich Neukunden in manchen Tarifen für volle zwei Jahre an den Telekommunikationsanbieter aus Eschborn binden.

Doch was geschieht, wenn der Vertragspartner innerhalb der Mindestvertragslaufzeit in ein Gebiet umzieht, in dem T-DSL nicht verfügbar ist? Immerhin haben im vergangenen Jahr über 10 Prozent der Deutschen ihren Wohnort gewechselt und immer noch ist ein großer Teil des Bundesgebietes nicht für die schnelle DSL-Technik erschlossen. Hinzu kommt, dass viele Provider nur lokal oder regional aktiv sind und ihre Angebote nur innerhalb eines bestimmten Versorgungsgebietes gelten. Umso erstaunlicher, dass keiner der elf von teltarif überprüften Unternehmen einen entsprechenden Passus in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für notwendig hält. Am unproblematischsten gestaltet sich die Kündigung eines DSL-Vertrags bei einem

Vorbildlich: HanseNet hat nur vier Wochen Mindestlaufzeit

Umzug in ein unversorgtes Gebiet natürlich bei Anbietern, die generell keine Mindestvertragslaufzeiten haben. So offeriert der in Hamburg operierende City-Carrier HanseNet seinen Kunden bei gleichzeitiger Bestellung eines eigenen Telefonanschlusses die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende zu kündigen. Gleichzeitig übernimmt HanseNet bis Ende Oktober das einmalig erhobene Einrichtungsentgelt für den DSL-Anschluss für den Kunden.

Ein DSL-Modem wird für die Dauer des Vertrags kostenlos zur Verfügung gestellt, geht allerdings – im Gegensatz zu den Angeboten der Konkurrenz – nicht in den Besitz des Kunden über. Damit will HanseNet verhindern, dass sich Nutzer mit der Absicht anmelden, gratis an Hardware zu gelangen, ohne das Angebot wirklich nutzen zu wollen.

Auch T-Online, Freenet und Arcor zeigen sich kulant

Einen ähnlichen Service bietet NetCologne Kunden, die aus der versorgten Kölner Region wegziehen. Dem Vertragspartner wird hier ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – angesichts einer generellen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ist dies auch notwendig.

Flexibler sind Kunden, die sich bei einem bundesweit agierenden Provider angemeldet haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es am neuen Wohnort generell DSL gibt, ist ungleich höher, als dass der gleiche Lokalprovider dort einen DSL-Anschluss schalten kann. Dennoch zeigen sich T-Online, Freenet, Lycos und Arcor sehr kundenfreundlich. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier jeweils vier Wochen zum Monatsende. Kann die im Vertrag festgehaltene Leistung – also der entsprechende DSL-Tarif – nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, kann der Vertragsbeziehung aufgelöst werden. Kosten sind mit der Vertragsauflösung in der Regel nicht verbunden. Lediglich Versatel, die seine Produkte in weiten Teilen des Bundesgebietes anbietet, verlangt hier eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 26 Euro und einen Ummeldungsbeleg vom Einwohnermeldeamt.

Erfolgt der Umzug hingegen in ein Gebiet, in dem DSL vom jeweiligen Anbieter verfügbar ist, ist der Kunde verpflichtet, weiterhin das Angebots zu nutzen. Die Einrichtungspauschale für den DSL-Anschluss, die die Anbieter derzeit im Rahmen von verschiedenen Aktionen übernehmen, muss der Kunde in diesem Fall aus eigener Tasche begleichen.