Kartensperrung

116 116: Eine Nummer für alle Karten

RegTP eröffnet Zuteilungsverfahren für einheitliche Notruf-Rufnummer
Von Marie-Anne Winter

Wie bereits berichtet soll künftig eine Kartensperrung über die kostenlose Nummer 116 116 möglich sein. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eröffnet heute das Zuteilungsverfahren für diese Rufnummer. Mit dieser Rufnummer soll die sofortige Sperrung elektronischer Berechtigungen wie beispielsweise EC- und Kreditkarten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise und diverse Kundenkarten über eine zentrale Stelle ermöglicht werden. Im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten soll die Rufnummer auch faxfähig und bei Anwahl aus dem Inland entgeltfrei erreichbar sein. Es soll zudem möglich sein, die Rufnummer aus dem Ausland zu erreichen.

"Im Rahmen der Zuteilungsentscheidung wird dann der Antragsteller ermittelt, dessen Realisierungskonzept die dauerhafte Unterhaltung des Sperrdienstes unter Einhaltung der Zuteilungsauflagen am besten erwarten lässt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. "Insbesondere darf der zu ermittelnde Bedarfsträger keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen und muss seine Tätigkeit auf den Betrieb der Rufnummer beschränken."

Mit der Zuteilung durch die RegTP ergeht ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer und sind von diesem zu organisieren. "Mit der heute von uns gestarteten Ausschreibung soll in Deutschland als erstem europäischen Land mit der Rufnummer 116 116 eine bundeseinheitliche und leicht merkbare Sonderrufnummer für die Sperrung elektronischer Berechtigungen zur Verfügung gestellt werden", sagte Kurth abschließend. Die Antragsfrist endet am 18 . November. Der Ausschreibungstext ist auch auf der Internetseite der RegTP unter "Regulierung Telekommunikation/Nummernverwaltung" veröffentlicht.