Anordnung

Telekom muss Telefonanschlüsse ausliefern

RegTP-Verfahren soll klären, ob Telekom ihre Marktmacht missbrauchte
Von Björn Brodersen

Die Deutsche Telekom muss ihre Liefersperre beenden und wieder Telefonanschlüsse an ihre Wettbewerber ausliefern. Das hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) jetzt angeordnet. Außerdem leitete die Behörde ein formales Verfahren ein, in dem geklärt werden soll, ob die Telekom durch den Lieferstopp seine marktbeherrschende Stellung missbrauchte. Das berichtet heute das Handelsblatt. Zuvor hatte bereits ein Zivilgericht eine Verfügung gegen die Telekom erlassen.

Wie wir berichteten, hatte die Telekom im August entschieden, keine kompletten Telefonanschlüsse mehr an Wettbewerber wie MCI, Colt Telecom und BT zu liefern und neue Konditionen für den Verkauf der Anschlüsse angekündigt. Nach Ansicht des Bonner Konzerns hätten diese Unternehmen ein Produkt, das eigentlich nur für Endkunden bestimmt sei, eingekauft und vermarktet. Eine solche Praxis verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach eigenen Angaben sei die Telekom nur zufällig auf die Praxis gestoßen und habe den Wiederverkauf in der Vergangenheit nur aus Unwissenheit zugelassen. Für die Zukunft schwebte den Telekom-Verantwortlichen ein gebündeltes Resale-Produkt vor, das aus dem Telefonanschluss und Verbindungsminuten besteht.

Die Wettbewerber, die sich in der Initiative europäischer Netzbetreiber (IEN) zusammengeschlossen haben, sahen dagegen durch den Lieferstopp ihre Geschäftsmodelle gefährdet. Außerdem bewerteten sie ihre Geschäftspraktiken nicht als Resale: Die eingekauften Anschlüsse seien kein Vorleistungsprodukt, sondern ein Endkundenprodukt, argumentiert beispielsweise die Colt-Pressestelle. Die Vermarktung eines Bündelprodukts der Telekom lehnen die Wettbewerber wegen höherer Kosten ab.

Einige betroffene Telekommunikationsanbieter hatten bereits vor Zivilgerichten gegen den Lieferstopp der Telekom geklagt. Im vergangenen Monat hatte das Landgericht Bonn daraufhin eine Verfügung gegen den ehemaligen Monopolisten erlassen. Damit war die Telekom bereits zu dem Zeitpunkt verpflichtet, bis zur Klärung des Streits die Liefersperre für die kompletten Telefonanschlüsse wieder aufzuheben.