RegTP

VoIP-Rufnummern müssen teilweise abgeschaltet werden

Regulierungsbehörde erlässt Verfügung - auch T-Net vor Ort ist betroffen
Von Thorsten Neuhetzki

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat heute gegenüber fünf Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, eine Verfügung erlassen. Demnach sind Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober einzustellen. Bereits nicht regelkonform zugeteilte Rufnummern sollen allerdings erst zum 1. August 2005 abgeschaltet werden, um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren. Zudem, so die Regulierungsbehörde in ihrer Mitteilung, wird die Zuteilung von bundesweit einheitlichen Rufnummern als Alternative bis dahin verfügbar sein. Dabei wird es sich aller Voraussicht nach um die Rufnummerngasse 032 handeln.

Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter als auch klassische Festnetzanbieter betroffen. Um welche Unternehmen es sich handelt, wollte die RegTP-Pressestelle auf Nachfrage von teltarif nicht sagen. Als sicher gilt jedoch, dass auch das T-Com-Produkt T-Net vor Ort von dieser Verfügung betroffen ist. Mit diesem Produkt bietet die T-Com ihren Kunden an, eine Festnetzrufnummer in einem fremden Ortsnetz zu bekommen. Ein echter Anschluss wird dabei nicht geschaltet. Lediglich die Rufnummer wird aktiviert und eine Rufumleitung zu einem existierenden Anschluss geschaltet.

"Mit den Verfügungen stellt die RegTP sicher, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird", heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Die Verfügungen sollen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem verhindere sie unnötige Rufrufnummern-Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.

Unklar ist derzeit noch, ob auch Fax-Gateways von der Verfügung betroffen sind. So bieten etwa GMX, Arcor und AOL ihren Kunden Rufnummern in München, Frankfurt und Hamburg an, mit denen diese Faxe empfangen können, die anschließend als Bild-Datei per E-Mail versendet werden.