Blindfisch

Fußgänger beim Telefonieren vor fahrendes Auto gelaufen

Berliner Dachdecker erleidet ernste Verletzungen
Von Thorsten Neuhetzki

Dass beim Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt im Auto Unfälle passieren, ist nichts Neues und - außer in der Lokalpresse - keine Meldung mehr wert. Wenn aber nun schon Fußgänger wegen eines Mobilfunktelefonates gegen fahrende Autos laufen, ist das nicht nur lokalen Medien, sondern auch bundesweit verbreiteten Zeitungen eine Meldung wert. In Berlin hat ein 38-jähriger gelernter Dachdecker nun das zweifelhafte Glück, durch das Telefonieren zu öffentlicher Bekanntheit zu gelangen.

Der Unfall, der bei so manchem Tageszeitungsleser zunächst für einen Schmunzler gesorgt haben dürfte, ereignete sich am Mittwochabend. Der 38 Jahre alte Mann trat, sein Handy am Ohr, zwischen zwei parkenden PKWs auf die Straße. Dabei vergaß er, vertieft in sein Telefonat, nach rechts und links zu schauen. Ein 45-jähriger Autofahrer hatte keine Chance auszuweichen und fuhr den Telefonierer an. Glimpflich ging der Unfall hingegen leider nicht aus. Der Berliner kam mit einem Jochbeinbruch, einem Blutgerinsel im Kopf sowie Prellungen an Handgelenk und Becken in eine Klinik.

"Telefonieren ist Fußgängern nicht verboten", sagt Rainer Paetsch von der Berliner Polizei im Pressegespräch. Somit hat der telefonierende Fußgänger keine Konsequenzen zu erwarten. Anders wäre es bei einem Fahrradfahrer gewesen. Diese sind 25 Euro los, werden sie mit einem Mobiltelefon am Ohr erwischt. "Wer telefonieren will, hält besser an", lautet das Fazit von Paetsch. Das gilt nun nicht mehr nur für Autofahrer (die, wenn sie erwischt werden, 40 Euro zahlen müssen und einen Flensburg-Punkt bekommen) und Radfahrer, sondern nun wohl auch für Fußgänger.