teuerer mit Punkt

Ab Herbst verschärfte Vorschriften fürs Telefonieren im Auto

Headset reicht nicht mehr aus
Von dpa /

Die Benutzung eines so genannten Headsets erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Auflagen zum Telefonieren mit dem Handy im Auto. Darauf weist die in München erscheinende Zeitschrift Computer easy [Link entfernt] vor dem Hintergrund der zum Herbst verschärften Vorschriften für die Handy-Nutzung während der Fahrt hin. Die Nutzung eines solchen Kopfhörers mit Mikrofon schützt beim Telefonieren mit dem Handy im Auto nicht vor Strafe.

Grundsätzlich ist bei der Handy-Nutzung im Auto ohne fest installierte Freisprecheinrichtung ab dem Herbst mit höheren Strafen zu rechnen. Dann müssen Autofahrer, die mit dem Handy in der Hand ertappt werden, mit einem Bußgeld von 40 statt bisher 30 Euro rechnen, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.

Laut "Computer easy" darf während des Fahrzeugbetriebs das Handy ohne feste Freisprecheinrichtung nicht benutzt werden - strafbar ist bereits der Druck auf eine Taste. Auch eine kabellose so genannte Bluetooth-Verbindung vom Kopfhörer zum Handy schützt nicht vor Strafe. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Legal ist die Kopfhörerlösung, wenn die automatische Rufannahme eingeschaltet ist, so die Zeitschrift unter Berufung auf den Gerätehersteller Nokia. Dringend zu empfehlen sei aber eine feste Freisprecheinrichtung mit Radiostummschaltung und externen Bedienknöpfen.