Datenschützer gegen Antiterror-Speicherung von Telefondaten
Wie bereits berichtet, kritisieren die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern EU-Überlegungen zur Dauerüberwachung sämtlicher Daten von Telefon- und Internetnutzern. Bayerns Datenschutzbeauftragter Reinhard Vetter teilte heute mit, dass die Verpflichtung der Telekom-Firmen zur Speicherung sämtlicher Nutzerdaten für mindestens ein Jahr nach Ansicht der Datenschützer verfassungswidrig sei. Das Grundgesetz erlaube das nur bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat.
An dem Appell beteiligten sich bis auf Thüringen die Datenschutzbeauftragten sämtlicher Bundesländer. Sie haben außerdem "erhebliche Zweifel", ob der EU-Vorschlag mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, in der das Recht auf Achtung der Privatsphäre festgeschrieben ist. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten würde außerdem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und ungehinderte Unterrichtung verletzen, teilte Vetter weiter mit. Bei den kritisierten Brüsseler Überlegungen handelt es sich nach Angaben der Datenschutzbeauftragten um den Vorschlag für einen europaweit gültigen Rahmenbeschluss.