verboten

freenet erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom

Telekom darf Pre-Selection-Kunden nicht anrufen und auf einen anderen Tarif umstellen
Von Marie-Anne Winter

Die Telekom darf Kunden, die eine Pre-Selection bei freenet wünschen, weder unaufgefordert anrufen noch eigenmächtig auf einen anderen Tarif umstellen. Die freenet AG erwirkte vor dem Landgericht Bonn eine entsprechende einstweilige Verfügung. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben Kenntnis davon, dass Kunden, die eine Umstellung auf einen Pre-Selection-Tarif bei freenet wünschten, von der Telekom angerufen wurden. In diesem Anruf soll den Kunden ein anderer als der bestellte Tarif angeboten worden sein. Die Telekom soll Kunden auch gegen deren Willen auf einen anderen Tarif umgestellt haben.

Der Vorstandsvorsitzende von freenet, Eckhard Spoerr, sagt dazu: "Das vom Gericht festgestellte, wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom - das keinen Einzelfall darstellt - zeigt erneut, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutzt. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf, denn diese Vorgehen ist ein weiterer schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Chancengleichheit für Wettbewerbsunternehmen."

Bereits Anfang März erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom.