unlauterer Wettbewerb?

Gericht verbietet Telekom gezielte Rückwerbeaktion

Tele2 erwirkt einsteilige Verfügung gegen die Telekom
Von Marie-Anne Winter /

Je mehr Anbieter mit günstigen Telefon-Angeboten auf den Markt kommen, desto heftiger weht der Deutschen Telekom der Wind der Wettbewerber ins Gesicht. Bei der Verteidigung seines Kundenstamms gegen die Versuchungen der liberalisierten Telefonwelt geht das Unternehmen gelegentlich auch mit nicht ganz lupenreinen Methoden vor, so ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom gestrigen Samstag.

Demnach beantragte die Telefongesellschaft Tele2 eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom. Diese soll Listen der von Tele2 geworbenen Pre-Selection-Kunden gezielt dazu genutzt haben, um die abtrünnigen Kunden teilweise noch vor der technischen Einrichtung der Pre-Selection für sich zurückzugewinnen. Wie die Zeitung weiter berichtet, hat das Landgericht München der Deutschen Telekom nun per einstweiliger Verfügung verboten, Kunden, die zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt sind, mit gezielten Abwerbeaktionen zur Rückkehr zu bewegen. Das Gericht begründete diese Maßnahme, dass die Telekom damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen habe.

Das Gericht vertritt nach Angaben der FAZ die Ansicht, dass die Telekom ihr vorliegende Kundendaten nicht dazu verwenden dürfe, um die Betreffenden wegen gezielter Rückwerbeaktionen anzurufen oder auf eine andere Art und Weise zu kontaktieren. Konkret heißt es dazu:

Die Deutsche Telekom darf Daten, die sie zur technischen Umsetzung einer Kunden-Pre-Selection erhält, nicht dazu nutzen, "daß sie Anschlußkunden, die solche Aufträge erteilt haben, unter Ausnutzung der erlangten Kenntnis über den erteilten Preselection-Auftrags anruft oder in anderer Form kontaktiert und dabei eigene Verbindungsleistungen ... bewirbt oder anbietet oder dies durch Dritte vornehmen läßt."
Nach Angaben der Zeitung liegen 250 eidesstattliche Versicherungen von Tele2-Kunden und Mitarbeitern der Tele2-Call-Center vor, die bestätigen, dass es derartige Rückwerbebemühungen der Telekom gegeben habe. Ein Sprecher von Tele2 bezeichnet diese Fälle nur als die "Spitze des Eisbergs." Seiner Meinung nach sind dies "wahrscheinlich nur wenige Prozent der erfolgreichen Fälle der Rückwerbung durch die Telekom."