TKG-Novelle

SPD: R-Gespräche in Verbindung mit Mehrwertdiensten verbieten

"Kein anderes Motiv als Betrug für diese Kombination von Mehrwertdiensten denkbar"
Von Marie-Anne Winter

Der Ausschuss für Tourismus hat im Rahmen der Beratungen des Telekommunikationsgesetzes einen Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, nachdem die Erbringung eines Mehrwertdienstes als R-Gespräch untersagt werden soll. Damit wird der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, in seiner Beschlussempfehlung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine entsprechende Regelung aufzunehmen.

Wie es in einer Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion heißt, tummelten sich auf dem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen in letzter Zeit immer mehr Anbieter so genannter R-Gespräche. Bei diesen Gesprächen werden dem Angerufenen die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt, die Anrufer telefonieren kostenlos. Auf diese Weise können auch 0190-Sperren umgangen werden. Werden solche R-Gespräche mit 0190-Mehrwertdiensten gekoppelt, können erhebliche Kosten entstehen.

Gerade in Hotels sollen sich in letzter Zeit Fälle häufen, in denen Gäste Mehrwertdienste in Verbindung mit einem R-Gespräch in Anspruch nehmen. Diese Form der Telekommunikation birgt nach Ansicht der SPD-Fraktion ein hohes Missbrauchspotenzial, weil der Hotelinhaber erst Wochen später in der Abrechnung sehen kann, dass einem Gast ein solcher Mehrwertdienst berechnet wurde. Eine falsche Anschrift des Hotelgastes oder schlichtes Leugnen führten oft dazu, dass diese meist erheblichen Kosten dem Gast nicht in Rechnung gestellt werden können.

Um die Hoteleigner wirksam vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, fordert die SPD ein Verbot der Kombination eines Mehrwertdienstes mit einem R-Gespräch. Wenn trotz des Verbotes ein Anbieter einen Mehrwertdienst als R-Gespräch abrechnet, soll der Anschlussinhaber in Zukunft nicht mehr zu Zahlung verpflichtet sein - da kein anderes Motiv als Betrug für diese Kombination von Mehrwertdiensten denkbar sei.