risikoloses Rosinenpicken

Neues Telekommunikationsgesetz: Telekom fürchtet Einbußen

Konzern kritisiert Vorgabe zum Weiterverkauf von Anschlüssen
Von AFP / Marie-Anne Winter

Die Deutsche Telekom fürchtet deutliche Einbußen in ihrem Festnetzgeschäft, sollte der Entwurf für das neue Telekommunikationsgesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Mit der geplanten Verpflichtung zum getrennten Weiterverkauf (Resale) von Anschlüssen und Verbindungen drohten dem Unternehmen "durchaus große Probleme", hieß es gestern Abend aus Konzernkreisen. Wettbewerbern werde dadurch ein "risikoloses Rosinenpicken" ermöglicht, die in den vergangenen Jahren geleisteten Milliardeninvestitionen in das Netz würden "schlagartig entwertet". Für die Telekom ergebe sich im Kerngeschäft der Festnetztochter T-Com das Risiko, "dass ihr die Luft als Global Player und für den Auf- und Ausbau moderner Breitbandnetze genommen wird".

Obwohl die Telekom derzeit die höchsten Wachstumsraten im Mobilfunk und bei schnellen Internetanschlüssen (DSL) erzielt, ist die traditionelle Festnetztelefonie noch immer der wichtigste Umsatzbringer des Konzerns. Beim Resale können Fremdanbieter ohne Netz Anschlüsse nach bisheriger Rechtslage immer nur zusammen mit Verbindungsminuten als Paket kaufen. Genutzt wurde diese Möglichkeit bisher nicht. Die Unternehmen debitel und Tele2 wiesen Angebote der Telekom als überhöht oder unzureichend zurück und versuchten, vor Gericht bessere Konditionen zu erstreiten.

Die Telekom fürchtet nun nach eigenen Angaben, dass sich die Rechtslage durch das neue Telekommunikationsgesetz zu ihren Ungunsten verschlechtert. Bisher könne das Unternehmen eine Mischkalkulation fahren, die Kosten für Anschlüsse könnten damit relativ niedrig ausfallen. Sei die Telekom verpflichtet, das Paket aufzuschnüren, müssten die Preise für die Anschlüsse eigentlich deutlich erhöht werden, hieß es. Dies sei aber wahrscheinlich nicht durchsetzbar.

Das neue Telekommunikationsgesetz soll voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten. Es soll das deutsche Recht an neue EU-Vorgaben anpassen und sieht dabei auch schärfere Strafen beim Missbrauch von Marktmacht vor. Der Entwurf wurde bisher in erster Lesung im Bundestag behandelt. Aus dem von der Union dominierten Bundesrat kamen zahlreiche Änderungsanträge. Am Montag findet vor dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft eine Anhörung zu den offenen Fragen mit allen Beteiligten statt.