Beschlossene Sache

Mobilfunkanlagen auf Gebäuden künftig genehmigungsfrei

Entsprechender Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern wurde heute beschlossen
Von dpa /

Mobilfunkanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern können in Mecklenburg-Vorpommern künftig ohne Baugenehmigung auch auf Häusern errichtet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung beschloss der Landtag heute in Schwerin. Durch die Änderungen sollen Hindernisse beim Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze beseitigt werden. Die Regierung erhofft sich davon Arbeitsmarktimpulse für die Handy-Netzbetreiber und die heimische Wirtschaft als Nutzer der Netze.

Durch die Änderung wird die bisher schon für freistehende Antennen geltende Praxis auf Anlagen ausgedehnt, die auf Gebäuden installiert werden sollen. Bislang hatten Gerichte darin eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung der Häuser gesehen. Die dadurch nötigen Genehmigungsverfahren verzögerten nach Ansicht der Landesregierung unnötig den Ausbau der Mobilfunknetze, weil die Anlagen in den meisten Fällen ohne Probleme erlaubt werden konnten.

Die nun beschlossene Freistellung vom Baugenehmigungsverfahren gilt auch für zu den Antennen gehörende Versorgungseinheiten bis zu zehn Kubikmetern Rauminhalt, die auf oder an den Gebäuden errichtet werden.