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In Bayern schon lange genehmigungsfrei!


10.12.2003 16:59 - Gestartet von justrat
In Bayern ist das schon lange so in der Bayr. Bauordnung geregelt:

"Art. 63 Abs. 1 Ziff.4 lit. a) BayBO:

Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung folgender Masten, Antennen und ähnlicher baulicher Anlagen:
Antennen einschließlich der Masten bis zu einer Höhe von 10 m und zugehöriger Versorgungeinheiten mit einem Rauminhalt bis zu 10m³ sowie, soweit sie auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, ..."


Kurzum: Im Insgesamten also nichts Neues, ausser, dass es jetzt zumindest ein Teil der Norddeutschen sinnvoller Weise auch so macht.

justrat