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Einführung der Umlautdomains

Ab 1. März 2004 kann schröder.de ins Internet
Von Gordon Hölsken

Ab dem 1. März kommenden Jahres müssen die Müllers, Jägers oder Schröders in Deutschland nicht mehr auf Umschreibungen wie mueller.de, jaeger.de oder schroeder.de ausweichen, wenn sie ihren Familiennamen in der Internet-Domain verwenden wollen. DENIC, SWITCH und nic.at, die Registrierungsstellen für Domains in Deutschland, der Schweiz und Österreich, warten dann nämlich mit einer bedeutenden und praktischen Erweiterung für die Wahl möglicher Domains auf. Durch die Einführung des neuen Standards IDN (Internationalized Domain Name) sind dann nicht nur Umlaute erlaubt. Insgesamt 92 zusätzliche Buchstaben, vom französischen é bis zum dänischen ø werden dann die Domains bereichern.

Die drei Registrierungsstellen planen gemeinsam die Möglichkeiten in der Schreibweise von Domains zu vervielfachen. Die Umstellung trägt zahlreichen Nutzerwünschen Rechnung, weil die heutige Regelung ausschließlich den Zeichensatz der englischen Sprache berücksichtigt und deshalb für andere Sprachen, die im Internet zunehmend wichtig werden, Einschränkungen mit sich bringt.

Wer heute eine Domain registrieren will, kann dazu die 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern von 0 bis 9 sowie den Bindestrich einsetzen. In zahlreichen Fällen, wie das Beispiel von Schröder, Müller oder Jäger zeigt, genügen diese Zeichen allerdings nicht, um den Namen in seiner korrekten Form ins Internet zu übertragen. Um diese für viele Anwender unbefriedigende Situation zu verbessern, wird die Anzahl möglicher Zeichen nun um 92 für .de und .at sowie um 31 für .ch und .li erweitert. Nur auf das ß werden die deutschen Internetnutzer auch in Zukunft verzichten müssen. Nach den internationalen Regeln ist es mit der Umschreibung ss äquivalent. Die Domains straße.de und strasse.de könnten daher nicht voneinander unterschieden werden. Auf ihrer Webseite www.denic.de stellt die DENIC eine Aufstellung zur Verfügung, welche Buchstaben künftig in Domains erlaubt sein werden.

Die DENIC wird Registrierungsaufträge für IDNs ab dem 1. März 2004 von ihren Mitgliedern entgegennehmen und bearbeiten. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben. Vorher eintreffende Aufträge, die schon die neuen Zeichen enthalten, werden weiterhin mit einer Fehlermeldung abgewiesen. Dies gilt entsprechend auch für Aufträge, die über den Service DENICdirect eingehen. Interessenten entsprechender Internet-Sites sollten sich mit ihrem Provider in Verbindung setzen, um sich beraten zu lassen, so DENIC.