Informationsfreiheit

Erster UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft

China will sich nicht zu Menschenrechten bekennen
Von Marie-Anne Winter

Im nächsten Monat wird in Genf der erste UNO-Weltgipfel für eine globale Informationsgesellschaft (WSIS [Link entfernt] ) stattfinden. Im Vorfeld wird nun um einen politischen Konsenz gerungen, damit alle beteiligten Länder zu einer gemeinsamen Erklärung zur weltweiten Pflege der Informationsgesellschaft kommen. Streitpunkt ist der Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im ersten Abschnitt der Deklaration. Wie es in Medienberichten heißt, hat China beantragt, diese Passage zu streichen. Dass es in der Volkrepublik mit der Meinungsfreiheit nicht weit her ist, zeigt sich auch am bisherigen Umgang der chinesischen Regierung mit dem neuen Medium Internet. Nur ein Bruchteil der Bevölkerung hat überhaupt Zugang zum Internet. Die Nutzung ist mit Risiken wie Folter und Haft verbunden, wie Berichte von Amnesty International belegen. Nichts desto trotz nimmt auch im Reich der Mitte die Internetnutzung sprunghaft zu.

Auch um die Paragraphen vier und fünf, in denen es um Informations- und Meinungsfreiheit als Menschenrechte geht, wird noch gerungen. Vertreter der EU, der USA und Kanadas sollen auf der ursprünglichen Fassung dieser Passagen bestehen. Dort ist keine Einschränkung durch nationalstaatliches Recht für diese Grundrechte vorgesehen.

Bis jetzt wurde dieses Problem "gelöst", in dem im Deklarationsentwurf nun an verschiedenen Stellen jeweils zwei Textvarianten angeboten werden. Auf dem Entwurf [Link entfernt] der Erklärung, die im Internet zu finden ist, sind die umstrittenen Passagen in eckige Klammern gesetzt.

Auch nicht geklärt ist die Finanzierung des geplanten Digital Solidarity Funds. Denn bei der Finanzierungsfrage zieren sich auch verschiedene westliche Regierungen. Zahlreiche Stimmen warnen bereits vor einer Verwässerung der ursprünglichen Anliegen des Weltgipfels. In erster Linie solle es um die Verabschiedung einer zivilgesellschaftlichen Erklärung gehen, in der Meinungs- und Informationsfreiheit, die Fordrung nach einer unabhängige Presse, das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben seien.